Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
Rechtsschutz: Das Kleingedruckte beachten
Bei einer Rechtsschutzversicherung können Sie verschiedenende Leistungspakete ganz individuell und nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen, jedoch beinhalten alle Tarife eine Wartezeit von drei Monaten. Das bedeutet, erst nach Ablauf der Wartezeit ( drei Monate ) ist ein neu eingetretener Rechtsschutzfall versichert.
Bei einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung entfällt die Wartezeit bei folgender Voraussetzung:
Bei dem Vorversicherer muß das gleiche Risiko bereits versichert gewesen sein und
es muß ein direkter Anschlussvertrag ohne zeitliche Verzögerung abgeschlossen werden.
Auf unserem Versicherungsportal können Sie eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit mittels unserem Onlinerechner sofort online berechnen und den Rechtsschutzvertrag gleich direkt online beantragen. Einfach online. Den Vertrag erhalten Sie bereits nach wenigen Tagen per Post zugesandt.
Autor: insurance1 agency | 20.10.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung


