Rürup Rente mit Berufsunfähigkeitsschutz
Vorsorge fast zum Nulltarif
Mit der Rürup Rente können Versicherte das Finanzamt an den Kosten für Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge beteiligen. Inzwischen wissen fast alle Bundesbürger, dass private Altersvorsorge unumgänglich ist und das jeder privat vorsorgen muß. Allerdings vergessen dagegen viele, sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern und das obwohl viele Versicherte bei der Kombination: Rürup Rente mit BUZ den BU-Schutz fast zum Nulltarif erhalten.
Voraussetzung ist jedoch, dass Versicherte den Berufsunfähigkeitsschutz mit der Rürup Rente kombinieren müssen, um die gesamten Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend zu machen. Damit das Finanzamt die Gesamtbeiträge als Altersvorsorgeaufwendungen anerkennt, dürfen maximal 49,99 Prozent der Versicherungsbeiträge in den Berufsunfähigkeitsschutz fließen. Wenn das Kriterium erfüllt ist, so können im Jahr 2008 die Versicherungsbeiträge zu 66 Prozent abgesetzt werden. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Prozentsatz Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte, bis dann die gesamten Beiträge in Höhe von 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Zu beachten ist, dass bei Ledigen jährliche Altersvorsorgeaufwendungen von max. 20.000.-Euro und bei Verheirateten 40.000.-Euro berücksichtigt werden.
Der wesentliche Vorteil der Rürup Rente mit BUZ entsteht durch die Steuerrückerstattung, denn einerseits reduziert sich die Beitragsbelastung für den Berufsunfähigkeitsschutz und anderseits kann zusätzlich je nach Einkommenshöhe mit sehr geringem Eigenbeitrag für das Alter vorgesorgt werden. Sollte der Versicherte berufsunfähig werden, so übernimmt der Versicherer die Beiträge zur Rürup-Rente, damit ist die Altersversorgung ist so abgesichert. Auf dem Versicherungsmarkt werden unterschiedliche Formen der Rürup Rente angeboten, die mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden können. Bei den meisten Versicherern können Interessierte zwischen einer klassischen und einer fondsgebundenen Variante auswählen.
Hinweis:
Der Nachteil bei der Kombination Rürup Rente mit BUZ ist, dass die Berufsfähigkeitsrente des Versicherten im Fall der Fälle, also bei Eintritt der Berufsunfähigkeit, höher versteuert werden muß, da die BUZ ( Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ) innerhalb der Basisversorgung ( 1. Schicht ) abgeschlossen wurde, denn dort gelten höhere Steuersätze im BU-Fall. Deshalb muß der Versicherte die BUZ um dieses Verhältnis höher abschließen, damit im Leistungsfall keine Versorgungslücke entsteht. Zweitens kann bei Arbeitslosigkeit und sinkendem Einkommen die Gefahr bestehen, dass der Versicherte die Beiträge an den Versicherer nicht mehr entrichten kann, die Berufsunfähigkeitsrente senken muß oder den Vertrag im Härtefall sogar beitragsfrei stellen muß, was zur Folge hat, dass der begehrte Berufsunfähigkeitsschutz entfällt und der Versicherte ohne Versicherungsschutz da steht. Daher ist ein Beratungsgespräch sinnvoll, um die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Varianten abzuwägen, denn diese Form der privaten Altersvorsorge ist nicht automatisch für jeden geeignet ist.
Fazit:
Ob eine Kombination dieser beiden Produkte für Sie in Frage kommt, ergibt sich unter anderem aus Ihrer persönlichen Steuerlast und Ihren Wünschen, wie viel Geld Sie im Monat frei verfügbar haben möchten. Gehen Sie auf Nummer sicher und analysieren Sie jetzt Ihre persönliche Situation gemeinsam mit einem Berater bei insurance1.de.
Weitere Fragen zur Berufsunfähikeitsversicherung haben wir hier für Sie bereitgestellt: Berufsunfähigkeitsersicherung Spezial
Autor: insurance1 agency | 22.11.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Rürup Rente

