Bundesverfassungsgericht verhandelt über Gesundheitsreform: PKV-Versicherer zuversichtlich
Am 16. Dezember 2008 hat die mündliche Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden über wesentliche Elemente der 2007 verabschiedeten Gesundheitsreform vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) begonnen. Die privaten Krankenversicherer sehen der Entscheidung, die für März/April kommenden Jahres erwartet wird, zuversichtlich entgegen. Bestandteil des Verfahrens sind acht Beschwerden von PKV-Versicherern und -Versicherten, die exemplarisch aus insgesamt 30 Verfassungsbeschwerden ausgewählt wurden. Die klagenden Assekuranzen repräsentieren zusammen 95 % der privat Krankenversicherten. Die Beschwerden richten sich gegen verschiedene Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung, durch die sich die Versicherer um Millioneneinnahmen gebracht sehen.
Den größten Protest der PKV-Versicherer ruft dabei die zum 1. Januar 2009 verpflichtende Einführung des Basistarifs hervor. Dessen Leistungen müssen in Art, Umfang und Höhe mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übereinstimmen. Der Beitrag für den Basistarif darf dabei den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen. Außerdem müssen die Assekuranzen ab 1. Januar Antragsteller auch ohne die in der PKV üblichen Gesundheitsprüfung in den Basistarif aufnehmen. Die PKV-Versicherer sehen in diesen Regelungen einen verfassungswidrigen Bruch mit dem System der Vertragsfreiheit in der PKV. Außerdem halten sie ihre Grundrechte nach dem Gleichheitsgrundsatz, der Berufsfreiheit sowie dem Eigentumsrecht für verletzt.
Verfassungswidrig sei auch die durch die Gesundheitsreform vorgenommene massive Einschränkung der Wahlmöglichkeit von Angestellten zwischen GKV und PKV, so die Beschwerdeführer. Nach den Neuregelungen dürfen GKV-Versicherte nur noch dann in die PKV wechseln, wenn ihr Jahresgehalt in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, für 2008: 48.150 EUR) liegt.
Außerdem wenden sich die Verfassungsbeschwerden gegen die durch die Gesundheitsreform geschaffene Möglichkeit für Krankenkassen, Wahltarife und Zusatzversicherungen anbieten zu dürfen. Beanstandet wird insoweit, dass die gesetzlichen Kassen sich damit auf dem Terrain der PKV-Versicherer bewegen dürfen, die Tarife aber nicht nach den Regelungen der PKV kalkulieren (müssen).
Diese und einige weitere beanstandete Eingriffe führen nach Auffassung des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) in ihrer Summe zu unvertretbaren Belastungen für die gut 8,6 Mio. Privatversicherten sowie für die PKV-Versicherer selbst. Die Branche befürchtet existenzgefährdende Beitragserhöhungen von bis zu 50 %.
Insgesamt seien die Versicherungsunternehmen zuversichtlich bzgl. des Ausgangs des Verfahrens vor dem BVerfG, so PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach. Das Gericht habe alle Argumente der Beschwerdeführer in der ausführlichen mündlichen Verhandlung aufgenommen. Mit einer Entscheidung der Karlsruher Richter wird im März/April 2009 gerechnet. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 18.12.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

