Auswirkungen der Drei-Jahres-Wartefrist erreichen PKV
Durch die Gesundheitsreform wurden bekanntermaßen die Regelungen für den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) verschärft - Stichwort Drei-Jahres-Wartefrist. Auswirkungen zeigen sich inzwischen insbesondere in einem deutlichen Einbruch des Neugeschäfts bei Krankenvollversicherungen.
Seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform im April 2007 dürfen Arbeitnehmer nur noch dann von der GKV in die PKV wechseln, wenn der Lohn bzw. das Gehalt des Arbeitnehmers in drei aufeinanderfolgenden Jahren oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG; derzeit 48.600 EUR) liegt. Die Versicherungspflicht in der GKV endet erst mit Ablauf des dritten Jahres, in dem die JAEG überschritten wird.
Dadurch hat sich die Zahl der Neuabschlüsse im Segment der privaten Krankenvollversicherungen nach aktuellen Zahlen des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) im Jahr 2007 nahezu halbiert - auf 59.900 Neuversicherte gegenüber noch 116.000 in 2006. Das entspricht nur noch einem minimalen Wachstum von 0,7 . Im Vorjahr lag die Zahl noch bei 1,57 . Insgesamt waren im Jahr 2007 8,549 Mio. Personen in der PKV krankenvollversichert.
Demgegenüber sind die Beitragseinnahmen im Vollversicherungsbereich in 2007 um 3,5 gestiegen. Die Einnahmen mit der Krankenvollversicherung entsprachen im Jahr 2007 damit 72,06 der Gesamtbeiträge. Die Vollversicherung ist daher nach wie vor durchaus profitabel, auch wenn ein weiterer Rückgang des Neugeschäfts zu befürchten ist. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 22.01.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

