Gesetzliche Krankenkassen rechnen mit der Erhebung von Zusatzbeiträgen
Seit dem 1. Januar gilt für die gesetzlichen Krankenkassen bekanntlich ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 . Die Krankenkassen beklagen seit langem, dass dieser Beitragssatzung zur Kostendeckung nicht ausreiche. Und so wollen fast alle Kassen von der neuen Möglichkeit, Zusatzbeiträge zu erheben, Gebrauch machen. Die privaten Krankenversicherer werden hiervon allerdings kaum profitieren können. Einer Kurzstudie des Nachrichtenmagazins "Focus" zufolge rechnen 99 der gesetzlichen Krankenkassen mit baldigen Zusatzbeiträgen für ihre Versicherten - Focus befragte hierzu 118 Krankenkassen-Vorstände.
Sozusagen als individuelles Regulativ zum einheitlichen Beitragssatz wurde für die Krankenkassen bei der Einführung des Gesundheitsfonds die Möglichkeit geschaffen, Zusatzbeiträge zu erheben. Kommt eine Krankenkasse mit dem aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Geld nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag i.H.v. höchstens 1 des Bruttoeinkommens des Versicherten erheben - dieser ist vom Versicherten allein zu tragen, also ohne Unterstützung des Arbeitgebers. Im Falle der Erhebung des Zusatzbeitrags erhält der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und kann die Kasse wechseln - die privaten Krankenversicherer dürften ob der hohen Wechselhürden von der GKV in die PKV hiervon allerdings nur wenig bis gar nicht profitieren. Auf der anderen Seite können gut wirtschaftende Krankenkassen ihre Versicherten mit einer Prämie am Erfolg beteiligen. Hiervon wollen nach der Focus-Umfrage allerdings nur sieben Kassen in 2008 Gebrauch machen. 86 der befragten Kassenchefs gehen davon aus, dass sich immer weniger Kassen eine solche Prämienauszahlung werden leisten können.
Die finanzielle Situation der Krankenkassen könnte sich zur Jahresmitte weiter verschlechtern, denn die Bundesregierung will mit dem unlängst in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebrachten "Konjunkturpaket II" den Beitragssatz zur GKV zum 1. Juli von 15,5 auf 14,9 senken. Dieser Plan war unlängst vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) scharf kritisiert worden, da durch die Beitragssenkung lediglich GKV-Versicherte entlastet, die insgesamt 8,6 Mio. privat Krankenversicherten hingegen "ausgegrenzt" würden, obwohl sie als Steuerzahler in vollem Umfang zur Finanzierung der Kosten beitragen müssten. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 27.01.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

