PKV-Verband übt Kritik an geplanten Regelungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen

Was das Bundesverfassungsgericht Anfang 2008 angeordnet hat, hat die Bundesregierung nun im Rahmen eines Gesetzentwurfs beschlossen: Krankenversicherungsbeiträge sollen ab 2010 von der Einkommensteuer weitgehend verschont bleiben. Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. begrüßt dies grundsätzlich, sieht aber Ungleichbehandlungspotenzial und warnt vor der Rückkehr der längst gescheiterten Bürgerversicherung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits mit Urteil vom 13. Februar 2008 entschieden, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge grundsätzlich als existenznotwendig eingestuft werden und insoweit einkommensteuerfrei gestellt werden müssen. Die Befreiung muss laut BVerfG sowohl für die gesetzliche (GKV), als auch für die private Krankenversicherung (PKV) gelten. Diese Forderungen der obersten Verfassungsrichter hat die Bundesregierung in dem aktuellen Gesetzentwurf nun umgesetzt und am 18. Februar 2009 zur weiteren parlamentarischen Beratung dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Die Abzugsfähigkeit der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge soll im Übrigen - auch das hatte das BVerfG gefordert - auch für Beiträge für Familienangehörige gelten. Nach dem Gesetzentwurf können private Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die im Wesentlichen ein der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern. Nicht abziehbar bleiben Beitragsanteile, die einen über die medizinische Grundversorgung hinausgehenden Versicherungsschutz finanzieren (z.B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer bei stationärer Behandlung, etc.)

Diese Regelung im Gesetzentwurf wird vom PKV-Verband in der aktuellen Ausgabe seines Informationsmagazins "PKV publik" (Heft 1/2009, S. 10 -11) ausdrücklich kritisiert. Denn die Richter am BVerfG hatten in ihrer Entscheidung bzgl. der Höhe der abzugsfähigen Beiträge ursprünglich einen weiter gefassten Gestaltungsspielraum geschaffen - sodass die Bundesregierung grundsätzlich auch die Abzugsfähigkeit aller (privaten) Krankenversicherungsbeiträge (inklusive Zahlungen für Zusatzleistungen) hätte regeln können. Abzugsfähig sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung nun lediglich solche Aufwendungen sein, die unter den sozialhilfegleichen bzw. üblichen GKV-Versicherungsschutz fallen. Für den GKV-Versicherten ergibt sich hieraus ein einfaches Rechenmodell: Er macht in seiner Steuererklärung einfach das geltend, was tatsächlich an Beiträgen gezahlt wurde - minus 4 % Krankentagegeld. Was für gesetzlich Versicherte denkbar einfach ist, wird für Privatversicherte zum Abrechnungsdschungel. Denn hier verlangt die Bundesregierung faktisch für jeden Vertrag die Berechnung eines GKV-analogen PKV-Beitragsanteils, basierend auf dem Basistarif. Aufgrund der tariflichen Vielfalt und ausgiebigen Wahlfreiheit jedes einzelnen PKV-Versicherten könnten Versicherungsunternehmen hier schnell an ihre Grenzen stoßen. 200 Mio. EUR Umsetzungskosten für die gesetzlichen Neuregelungen hatte das Bundesfinanzministerium Ende 2008 errechnet - nach Einschätzung von Experten viel zu wenig.

Der PKV-Verband kritisiert den finanziellen und bürokratischen Aufwand des Beitragssplittings im Bereich der PKV ausdrücklich. Die unterschiedliche Behandlung von PKV und GKV ist nach Einschätzung des Verbandes nur schwer verständlich. Zwar unterscheiden diese sich vor allem beim Umfang der Leistungen und der Vielfalt an möglichen Wahlleistungen, nicht aber bei der Gewährleistung der tatsächlichen medizinischen Grundversorgung. Und während die private Krankenversicherung Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer ermögliche, biete die GKV Zusatzleistungen wie Haushaltshilfen oder Eltern-Kind-Kuren an, die dem Gesetzentwurf nach ebenfalls voll abzugsfähig sein sollen. In der PKV blieben solche Zusatzleistungen nach den Regelungen des Gesetzentwurfs allerdings steuerlich unberücksichtigt, so der PKV-Verband.

Außerdem fürchtet der Verband, dass der Gesetzentwurf den Startschuss für ein Comeback der Bürgerversicherung darstellen könnte, die eigentlich bereits im Jahr 2006 gescheitert war. Denn wenn private Krankenversicherungen dem Finanzamt einen virtuellen GKV-Betrag melden müssten, sei in der PKV die Umstellung auf den Basistarif und damit die Aufsplittung in Basis- und Zusatzschutz nicht mehr fern. Die Bürgerversicherung mit all ihren Finanzierungsproblemen wäre dann so realistisch wie nie zuvor, mahnt der PKV-Verband.

Als Alternative zur vom PKV-Verband geforderten vollen Abzugesfähigkeit aller Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge macht der Verband einen Kompromissvorschlag: Eine pauschale Abschlagsregelung für PKV-Beiträge oberhalb des GKV-Leistungsniveaus. Er schlägt insoweit die Einführung einer Abschlagszahlung auf den Versicherungsbeitrag von 8,5 Prozent für Krankenhauswahlleistungen und 6 Prozent für Zahnersatz vor. Zieht man diese Anteile ab, wären die restlichen Kosten dann folgerichtig steuerfrei zu betrachten. Ein Modell, das nach Einschätzung des Verbandes unnötigen Bürokratieaufwand verhindern würde - und den Basistarif nicht zum Standard-Modell der gesamten Tarifwelt werden ließe. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 25.02.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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