Realistischere Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach Bilanzrechts-Reform

Aktuell ist es faktisch schwierig, die tatsächlichen Belastungen aus Pensionsverpflichtungen realistisch einzuschätzen. Wenn das geplante neue Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz voraussichtlich 2010 in Kraft tritt, gibt es voraussichtlich einige Verbesserungen, welche die Verpflichtungen besser abbilden. Trotzdem bleiben die Unternehmen auch zukünftig nicht von einem hohen Aufwand dafür verschont.

Mit der Bewertung von Pensionsverpflichtungen befasst sich ein Beitrag von Nadine Löcher in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Versicherungswirtschaft" (Heft 4/2009, S. 260). Bisher ist es so, dass die handelsrechtliche Bewertung dieser Rückstellungen weitgehend von den steuerlichen Bewertungsvorschriften bestimmt wird. Die realen Verpflichtungen des Arbeitgebers bleiben dabei mehr oder weniger im Dunkeln, wie Wirtschaftsprüfer schon seit langem beklagen. Sie setzen ihre Hoffnung auf das geplante Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das deutliche Veränderungen in Hinblick auf den Bewertungsansatz von Pensionsverpflichtungen vorsieht. So soll nach dem bisherigen Entwurf eine verpflichtende Abzinsung der Rückstellungen mit einem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzins eingeführt werden, wobei der Zinssatz monatlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben wird.

Außerdem sollen die Rückstellungen mit dem Erfüllungsbetrag bekannt gegeben werden, das heißt, es werden zukünftig beispielsweise auch die Trends der Entwicklung von Gehältern und Renten berücksichtigt werden. Bei gehaltsabhängigen Versorgungswerken könnte dies zu einem Anwachsen der Pensionsrückstellungen führen. Unabhängig vom Durchführungsweg soll in Zukunft auch eine Bilanzverkürzung dadurch ermöglicht werden, dass Finanzinstrumente, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, mit Pensionsrückstellungen saldiert werden können.

Nach dem derzeitigem Stand der Gesetzgebung wird das BilMoG voraussichtlich 2010 in Kraft treten. Für Unternehmen wird das bedeuten, dass sie ab diesem Zeitpunkt zwei bis drei Wertansätze für die Pensionsverpflichtungen ermitteln lassen müssen, nach HGB und eventuell IFRS sowie nach steuerlichen Gesichtspunkten. Am realistischsten dürfte dabei die Bewertung innerhalb der Handelsbilanz sein, welche die konkrete finanzielle Belastung am deutlichsten abbildet. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 02.03.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge

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