Versicherungsschutz gegen Strafzettel
Die USA sind bekannt als Impulsgeber für neue Trends in Europa. Auch in der Versicherungsbranche wurde schon so manche Produktidee aus Übersee aufgegriffen, so z.B. die sogenannten Variable Annuities (variable Rentenversicherungen), von denen sich die Branche einiges verspricht. Ob sich die neueste Idee der amerikanischen Produktentwickler allerdings auch in Deutschland durchsetzen wird, ist höchst fraglich: "Knöllchen"-Versicherungen.
Seit einigen Monaten bietet ein amerikanisches Versicherungsunternehmen seinen Kunden eine sogenannte "Ticket Insurance" an - eine Versicherung gegen Strafzettel. Kostenpunkt für den Versicherungsnehmer: 16 USD pro Monat. Nun mag mancher deutscher Autofahrer angesichts der sich eröffnenden Möglichkeiten neidisch in Richtung USA schauen. Doch auch die Knöllchen-Versicherung zahlt nicht unbegrenzt für Verkehrsverstöße wie Falschparken oder überhöhte Geschwindigkeit. Versichert sind lediglich Bußgeldbescheide bis zu einer Höhe von 350 USD pro Monat. Außerdem gibt es eine jährliche Obergrenze von 1.500 USD. Für Strafen wegen gröberer Verkehrsverstöße - z.B. rücksichtsloses, gefährliches Fahrverhalten, Alkohol am Steuer usw. - kommt die "Ticket Insurance" gar nicht auf.
Ob sich die Produktidee für den US-Versicherer rechnet, ist bei einer Gegenüberstellung des Versicherungsschutzes und dem geringen Monatsbeitrag durchaus fraglich. Denn ein derartiger Versicherungsschutz dürfte insbesondere für Autofahrer reizvoll sein, die in der Vergangenheit bereits regelmäßig Bußgeldbescheide bekommen haben und sich durch den Versicherungsschutz veranlasst sehen könnten, künftig (noch) weniger auf die Einhaltung von Straßenverkehrsvorschriften zu achten. Bislang zählt das Unternehmen in dem Knöllchentarif allerdings auch erst 1.700 Kunden.In Deutschland gibt es eine derartige Versicherung derzeit noch nicht. Angesichts der regelmäßig steigenden Bußgeldhöhen dürfte eine Versicherung gegen Strafzettel hierzulande auch nur mit höheren Beiträgen kostendeckend kalkulierbar sein. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 09.03.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

