Direktversicherung - Fragen und Antworten ( FAQ )

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Betriebliche Altersversorgung - hier: Direktversicherung ( Betriebsrente )

Seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes Anfang 2005 ist die zweite Schicht die so genannte Betriebliche Altersversorgung ( Direktversicherung ) und bietet Ihnen eine attraktive Form der Altersversorgung in der kapitalgedeckten Zusatzversorgung.

Für wen ist die Betriebliche Altersversorgung ( Direktversicherung ) besonders interessant? Welche Tarife gibt es und was ist zu beachten ? Dieser Blog liefert die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Betriebliche Altersversorgung ( Direktversicherung ) und im Versicherungslexikon werden die Fachbegriffe und Begriffserklärungen aus dem Bereich Betriebliche Altersversorgung ausführlich erläutert.

1. Was ändert sich im Bereich der betrieblichen Altersversorgung?
2. Sind künftig in der betrieblichen Altersversorgung Unisex-Tarife anzubieten?
3. Was passiert mit der betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel? Gibt es hierbei Veränderungen?
4. Was ändert sich für eine bestehende Kapital-Direktversicherung, die bisher nach § 40b EStG gefördert wird, ab dem 1.1.2005?
5. Wie muss das Bezugsrecht bei Direktversicherungen im Todesfall gestaltet sein?
6. Wie hoch ist der förderfähige Betrag für eine Direktversicherung?
7. Wie sieht die Versteuerung der fälligen Leistungen im Alter aus?
8. Ist es möglich, für Zusagen, die erstmals ab 2005 erteilt wurden, über eine Direktversi-
cherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eine steuerfreie Kapitalleistung im
Rahmen der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG zu erhalten?
9. Es bestehen Versorgungswerke für Direktversicherungen, in denen der Arbeitnehmer eine höhere Versorgung erhält, wenn er die Gruppe wechselt. (Beispiel: Aufstieg vom
Gruppenleiter zum Abteilungsleiter). Kann hierfür der Beitrag oder die Leistung einer bereits vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Kapital-Direktversicherung erhöht werden und § 40b EStG nach dem 31.12.2004 auf den gesamten Beitrag (einschließlich der Erhöhung) weiter angewendet werden?
10. Ist es möglich, im kommenden Jahr eine Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG
abzuschließen, wenn für dieselbe Person im Jahr 2004 oder früher eine Direktversicherung nach § 40b EStG abgeschlossen wurde und die Beiträge hierzu über das Jahr 2004 hinaus weiter pauschal besteuert werden sollen?
11. Kann ein beitragsfrei gestellter Direktversicherungs-Vertrag (Altzusage), der bisher nach § 40b EStG gefördert wurde, nach Wiederinkraftsetzung nach dem 1.1.2005 weiter nach § 40b EStG gefördert werden und was gilt nach der Wiederinkraftsetzung für die Besteuerung der Leistungen?
12. Kann auch nach 2004 noch die Vervielfältigungsregelung des § 40b EStG a.F. angewendet werden?
13. Bisherige Versorgungsmodelle nach § 40b EStG bei denen der Arbeitgeber zumindest Teile der Pauschalsteuer finanziell trägt: -Was passiert wenn solche Versorgungsmodelle nicht geschlossen werden? -Wie können derartige Versorgungsmodelle für zukünftig neu
eintretende Mitarbeiter modifiziert werden?
14. Inwiefern ist durch das Alterseinkünftegesetz eine bestehende bzw. vor dem 01.01.2005 neu abgeschlossene Renten-Direktversicherung betroffen?
15. Was verhindert die Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG zu einer bestehenden Renten-
Direktversicherung, so dass der Vertrag auch ohne Verzicht weiterhin nach §40b EStG
pauschal versteuert werden kann?
16. Zu einer bestehenden Direktversicherung ist eine Gehalts-Dynamik vereinbart, so dass sich der Versicherungsschutz alljährlich erhöht. Können die Prämien aus diesen Erhöhungen auch nach dem 01.01.2005 weiterhin pauschal versteuert werden?

Die nachfolgenden Informationen beruhen auf den bis zum 1.12.2004 veröffentlichten BMF-Schreiben zum Alterseinkünftegesetz. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch weitere neue oder ergänzende BMF-Schreiben sich in Einzelfragen die Rechtslage bzw. steuerliche Bewertung ändert.

Autor: insurance1 agency | 06.04.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Betriebliche Altersversorgung, Direktversicherung

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