Was ändert sich im Bereich der betrieblichen Altersversorgung?
Seit dem 01.01.2005 - Übergang zur nachgelagerten Besteuerung
Mit dem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung wird für die betriebliche Altersversorgung in allen Durchführungswegen ein weitgehend einheitliches Besteuerungssystem geschaffen.
Insbesondere werden für die externen Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung die steuerlichen Rahmenbedingungen vereinheitlicht. Somit werden künftig auch die Beiträge für eine Direktversicherung steuerfrei gestellt. Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung der Beiträge nach § 40b EStG entfällt für Neuzusagen, die erstmals ab 1. Januar 2005 erteilt werden.
Autor: insurance1 agency | 08.04.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Betriebliche Altersversorgung, Direktversicherung

