Tipps für den Vorruhestand: Nicht arbeiten - trotzdem Einkommen?
Früher in Rente - diesen Traum haben Arbeitnehmer nicht erst seit der Verlängerung des Arbeitslebens bis 67. Aber eines ist klar: Um eine Einbuße bei der gesetzlichen Rente kommen Vorruheständler nicht herum. Doch wie kann diese (zusätzliche) Versorgungslücke geschlossen werden? Ein Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift "Versicherungsmagazin" (Heft 4/2009, S. 24 - 27) befasst sich mit der Antwort.
Bereits diejenigen Arbeitnehmer, die ab 1947 geboren sind, müssen infolge der letzten Rentenreform künftig länger arbeiten. Ab diesem Jahrgang beginnt die Rente jeweils pro Jahr der späteren Geburt einen Monat später. Der Jahrgang 1947 also kann erst mit 65 Jahren und einem Monat, der Jahrgang 1958 mit 66 Jahren und ab Jahrgang 1964 mit 67 Jahren in Rente gehen. Wer seinen Ruhestand um vier Jahre vorziehen möchte, kann nach einer Faustformel nur noch mit 50 seines letzten Nettoeinkommens rechnen. Die Versorgungslücke ist dann auch meist größer als angenommen. Daran sind die Renteninformationen Schuld. Der dort ausgewiesene Betrag muss nämlich zunächst einmal um die Inflation abgezinst werden. Außerdem gibt der Rentenversicherungsträger die Beträge brutto an. Krankenkassenbeiträge von aktuell 8,2 müssen ebenso abgezogen werden wie Steuern. Steuerfrei ist die Rente heute nur bis zu 19.000 EUR pro Jahr. Die Besteuerung wird aber eher zu- als abnehmen.
Eine Möglichkeit, zumindest "teilweise" vorzeitig in Ruhestand zu gehen, ist das 1996 eingeführte Modell der Altersteilzeit. Dabei wird die bisherige wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers halbiert und somit der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand vereinfacht - allerdings muss der Arbeitnehmer dadurch Einbußen bei seiner gesetzlichen Rente von - im günstigsten Fall - mindestens 10 % in Kauf nehmen. Außerdem ist die Vereinbarung von Alterteilzeit nur auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich, an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt und ohnehin nur noch bis Ende 2009 möglich - zum 1. Januar 2010 läuft das Modell aus.
Was sind also die Alternativen? Die Autoren empfehlen Anlageformen, die eine hohe Sicherheit bieten. Denn bei der Rente sollte man nicht zu sehr spekulieren. Ein gesundes Risiko mit guten Ertragschancen zu kombinieren ist aber nicht so einfach. Dabei bieten sich zwei Wege an: Die festverzinsliche Variante für vorsichtige Naturen und die Mischform mit Aktien für risikobereitere Menschen. Als festverzinsliche Anlageformen kommen Wertpapiere oder ein Sparplan in Bundesschatzbriefen Typ B infrage. Doch Achtung: Vom Ertrag werden in jedem Fall werden 25 % Abgeltungsteuer fällig.
Die zweite Möglichkeit zum Ausgleich der Versorgungslücke ist die betriebliche Altersvorsorge. Dabei empfehlen die Autoren das Parken von Überstunden auf einem Lebensarbeitszeitkonto. Das Guthaben wird erst am Ende des Arbeitslebens ausgezahlt. Je nach Höhe des Guthabens kann man dann früher in Rente gehen. Hier könne man mit 3 - 5 % Rendite rechnen - Steuern und Sozialabgaben, die erst bei der Auszahlung anfallen, schon abgerechnet. Bzgl. der möglichen Anlageformen für solche Wertguthaben gibt es kaum Beschränkungen - auch eine Anlage in Aktien oder Aktienfonds ist grundsätzlich möglich, sofern das Wertguthaben ausschließlich für den vorzeitigen Ruhestand genutzt wird und nach unten mit einer Beitragsgarantie abgesichert ist. Auf eine Beschränkung bzgl. der Anlageform weisen die Autoren dann aber doch hin: Seit dem 1. Januar 2009 ist die sozialversicherungsfreie Überführung von Wertguthaben in Betriebsrenten verboten.
Als unmittelbare Folge der Finanzkrise gefragter denn je ist die grundsätzliche Sicherheit aller Geldanlagen - insbesondere wenn es um die Altersvorsorge geht. Die Autoren weisen darauf hin, dass Anlagen bei den meisten Banken, bei Investmentfonds-Gesellschaften, Bausparkassen und Lebensversicherern grundsätzlich durch den sogenannten Einlagensicherungsfonds abgesichert sind. Die gesetzliche Einlagensicherung, die für alle Unternehmen gilt, sichert aber nur 20.000 EUR pro Kunde ab, wobei der Kunde 10 % als Eigenanteil tragen muss. In Zukunft werde diese Sicherung aber nach und nach in der EU auf bis zu 100.000 EUR steigen, so die Autoren abschließend. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
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Autor: LexisNexis | 12.04.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge

