Was ändert sich für eine bestehende Kapital-Direktversicherung, die bisher nach§ 40b EStG gefördert wird, ab dem 1.1.2005?

Direktversicherung nach § 40bEstG

Bei einer Kapital-Direktversicherung mit freier Vererbbarkeit kann die Förderung nach § 40b EStG auf jeden Fall weiter in Anspruch genommen werden; diese vertragliche Gestaltung erfüllt nicht die für eine Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG geforderten Voraussetzungen.

Autor: insurance1 agency | 14.04.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Betriebliche Altersversorgung, Direktversicherung

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