Wie hoch ist der förderfähige Betrag für eine Direktversicherung?
Für Altfälle (Zusagen, die bis 31.12.2004 erteilt wurden) gilt:
Für Zwecke der Pauschalbesteuerung nach § 40 b EStG können maximal 1.752 Euro jährlich eingezahlt werden; im Rahmen der "Durchschnittsberechnung" sind maximal
2.148 Euro jährlich möglich. Als Voraussetzungen für die Durchschnittsberechnung gelten: Mehrere Arbeitnehmer sind in einem gemeinsamen Direktversicherungsvertrag (z.B. "Rahmenvertrag") versichert und die durchschnittliche Pro-Kopf-Prämie liegt nicht über
1.752 Euro.
Für Neufälle (Zusagen, die erstmals ab 1.1.2005 erteilt wurden) gilt:
Maximal können 4 % der BBG ( Im Jahr 2009 liegt der Höchstbetrag bei 2.592 Euro p.a. = 216.- Euro monatlich. ) zuzüglich 1.800 Euro jährlich steuerfrei eingezahlt werden. Der zusätzliche Betrag in Höhe von 1.800 Euro darf nur dann benutzt werden, wenn noch kein Direktversicherungsvertrag nach § 40 b EStG als aktiver Vertrag besteht. Die Möglichkeit der Durchschnittsbildung entfällt ersatzlos.
Autor: insurance1 agency | 21.04.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Betriebliche Altersversorgung, Direktversicherung

