Entgeltumwandlung mittels Direktversicherung
Entgeltumwandlung bleibt sozialversicherungsfrei
Am 30.11. 2008 hat der Bundesrat planmäßig dem Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung zugestimmt. Die Sozialabgabenfreiheit der Beitrage im Rahmen der Entgeltumwandlung bleibt somit über das Jahr 2008 hinaus in vollem Umfang erhalten, dadurch werden die Betriebsrenten attraktiver. Zudem ist es unbestritten, dass die private und betriebliche Altersversorgung notwendig ist.
Mit dieser Neuregelung gibt der Gesetzgeber ein positives und eindeutiges Signal, die staatlich geförderte Altersversorgung auszuschöpfen, denn es geht um viel Geld.
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, direkt vom Gehalt bis zu 2.592 Euro jährlich bzw. 216 Euro ( Stand: 2009 ) monatlich steuerfrei und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente zu investieren. Arbeitnehmer erhalten so für wenig Aufwand viel Vorsorge.
TiPP: Brutto sparen - Netto zahlen:
| Bruttoumwandlungsbetrag | Eigenaufwand (netto) | Finanzierung durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis |
| 100,- Euro | ca. 50,- Euro | ca. 50,- Euro |
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Autor: insurance1 agency | 24.04.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Betriebliche Altersversorgung, Direktversicherung

