Kapitallebensversicherung bietet noch immer Vorteile!

In einem aktuellen Beitrag der Fachzeitschrift Versicherungsmagazin (Heft 5/2009, Seite 66 - 68) beschäftigt sich der freie Journalist Hans Pfeifer mit den Vorteilen der konventionellen Kapitallebensversicherung und entkräftet zahlreiche Darstellungen, die die Altersvorsorgeform als unattraktiv bezeichnen.

Die Kapitallebensversicherung wird leider häufig mit dem Satz umschrieben: Sie wird nicht gefördert, aber besteuert. Pfeifer sieht demgegenüber aber zwei wichtige Entwicklungen, die in die Karten der konventionellen Kapitallebensversicherung spielen: Zum einen erhebe der Staat nun eine Abgeltungsteuer auch auf andere Anlageformen. Damit schmilze der Nachteil, der schon seit 2005 besteuerten konventionellen Kapitallebensversicherung. Zum anderen zeige die Finanzkrise, dass mit anderen Anlageformen in der Regel auch nicht mehr Ertrag erwirtschaftet werden kann.

Welche konkreten Vorteile bietet die konventionelle Kapitallebensversicherung also in den Augen von Pfeifer? Erstens hat der Kunde die Wahl zwischen Kapitalauszahlung und Rente. Dies führe zu mehr Flexibilität im Alter, wenn etwa größere Anschaffungen anstehen wie der altersgerechte Umbau des Hauses. Zweitens bietet die konventionelle Kapitallebensversicherung eine hohe Sicherheit. Zwar sei der Garantiezins auf 2,25 Prozent gesunken, im Vergleich zu anderen Produkte stehe diese Anlage damit aber nicht so schlecht. Vor allem aber gelten die deutschen Lebensversicherer als stabile Unternehmen. Und selbst wenn einmal ein Versicherer in die Insolvenz gehen muss, steht die Auffanggesellschaft Protektor AG bereit. Dritter Vorteil: Die Kosten. Die Lebensversicherer haben die Kostenquote auf unter 3 Prozent gesenkt und können daher etwa den Vergleich mit den Fondspolicen für sich entscheiden. Vierter Vorteil: Der durchschnittliche Ertrag von derzeit 4,3 Prozent.

Eine Frage vom Verbraucher ist häufig auf die Besteuerung des Versicherungsproduktes gerichtet. Daher hier noch einmal ein Überblick: Das Finanzamt unterscheidet zwei Arten der konventionellen Kapitallebensversicherung, die begünstigte und die nicht begünstigte. Begünstigt besteuert wird eine konventionelle Kapitallebensversicherung dann, wenn die Mindestlaufzeit zwölf Jahre beträgt und die Kapitalauszahlung frühestens mit dem 60. Lebensjahr erfolgt. In diesem Fall hat der Anleger 50 Prozent der Erträge bei Auszahlung zu dem dann individuellen Steuersatz zu versteuern. Alle anderen Policen sind nicht begünstigt. Bei diesen gilt die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf die Erträge bei Auszahlung. Für die private Vorsorge bleibt die konventionelle Kapitallebensversicherung daher ein wichtiger Baustein.[Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 27.05.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Kapitallebensversicherung, Private Altersvorsorge

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de