Versicherungsmakler müssen am PKV-Ombudsmannverfahren teilnehmen
Der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Dr. Helmut Müller, hat vor einigen Wochen seinen Zahlenbericht für das Jahr 2008 veröffentlicht. In diesem Bericht weist Müller ausdrücklich darauf hin, dass Versicherungsmakler verpflichtet seien, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen, sofern sie von einer Beschwerde betroffen sind.
Die Anzahl der eingegangenen Beschwerden, in denen es um die Vermittlung in Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Vermittlern ging, habe im vergangenen Jahr spürbar zugenommen, so Müller. Sofern es sich um Beschwerden über Versicherungsvertreter handelte, sei eine Schlichtung in der Regel (unproblematisch) möglich gewesen - im Gegensatz zu Beschwerden über Versicherungsmakler. Hier habe es regelmäßig Schwierigkeiten gegeben, weil die Makler sich schlicht nicht am Ombudsmannverfahren beteiligt haben. Dazu seien sie jedoch verpflichtet, so Müller. Die Teilnahme an Schlichtungsverfahren des PKV-Ombudsmannes gehöre zu den Standespflichten von Versicherungsmaklern, deren schuldhafte Verletzung berufliche Konsequenzen nach sich ziehen könne. Müller äußert die Hoffnung, dass Maklerverbände ihre Makler diesbezüglich stärker sensibilisieren werden und das Schlichtungsverfahren in Maklerkreisen künftig mehr bekannt und akzeptiert wird.
Insgesamt hatte sich der PKV-Ombudsmann im Jahr 2008 mit 4.376 Beschwerden zu befassen. Das entspricht einem Zuwachs von 10,0 Prozent gegenüber 2007 (3.973 Beschwerden). 420 der eingegangenen Beschwerden waren unzulässig, etwa weil sie verspätet eingelegt wurden, bereits ein Verfahren vor der Versicherungsaufsicht angestrengt wurde oder eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit stattfindet oder stattgefunden hat. 120 Beschwerden wurden wegen zwischenzeitiger Erledigung vom PKV-Ombudsmann eingestellt. Knapp jede dritte bearbeitete Beschwerde (29,3 Prozent) endete im vergangenen Jahr mit einem Erfolg des Beschwerdeführers.
78,0 Prozent aller Beschwerden im vergangenen Jahr betrafen die Krankheitskostenvollversicherung, Zusatz- und Krankenhaustagegeldversicherungen machten 16,0 Prozent der Beschwerden aus, Probleme mit Krankentagegeldversicherungen machten 4,0 Prozent der Eingaben aus und auf Reisekranken- und Pflegepflichtversicherungen entfielen jeweils 1,0 Prozent der Beschwerden. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 10.06.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

