BGH stärkt Anlegerrechte: Banken müssen über Risiken von Geldanlagen aufklären
Für Geldanleger gibt es derzeit fast nur gute Nachrichten: Zunächst wurde Anfang Juli eine neue gesetzliche Regelung verabschiedet, nach der Finanz- und Anlageberater ab 1. Januar 2010 Beratungsgespräche detailliert dokumentieren und Kunden ein entsprechendes Beratungsprotokoll vorlegen müssen. Nun hat der Bundesgerichtshof die Anlegerrechte gestärkt und entschieden, dass Banken private Anleger unmissverständlich darauf hinweisen müssen, wenn ihr
Der Bundesgerichtshof hatte in einem Musterprozess über die Klagen zweier Anleger gegen eine insolvente Bank zu entscheiden (BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08, XI ZR 153/08). Ergebnis: An die Aufklärungspflicht über die Sicherheit von Spareinlagen sind hohe Anforderungen zu stellen.
Wenn ein Anleger ausdrücklich eine sichere Geldanlage verlangt, muss der Bankberater den Kunden ausdrücklich vor einem möglichen Verlust seines Vermögens bei einer Insolvenz der Bank warnen, insbesondere dann, wenn die Spareinlagen nur in Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrags von 20.000 EUR abgesichert sind. Banken, die nicht an den sogenannten freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, der auch Schäden über 20.000 EUR abdeckt, angeschlossen sind, dürften einem Kunden, der ausdrücklich eine sichere Geldanlage wünscht, sogar gar keine Geldanlage bei dem eigenen Bankinstitut empfehlen, so die obersten Bundesrichter - anderenfalls liege ein schadenersatzpflichtiger Beratungsfehler vor. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 15.07.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Finanzen

