Private Krankenversicherung: Schweinegrippe - Kostenbeteiligung der PKV bestätigt
Die Diskussion über die Finanzierung einer Schutzimpfung gegen die Schweinegrippe reißt nicht ab. Die Krankenkassen plädieren weiterhin für eine Beteiligung der Länder. Der Verband der Privaten Krankenversicherer e.V. (PKV-Verband) hatte bereits im Frühjahr bekundet, einen freiwilligen Kostenbeitrag zu leisten.
Vor allem gesetzlich Versicherte werden die Schlagzeilen der Zeitungen derzeit genauestens verfolgen. Sollten die Krankenkassen mit ihrem Vorhaben, die Bundesländer in die Pflicht zu nehmen, scheitern, so werden die Kosten für die Impfung vermutlich durch eine Beitragssatzerhöhung auf die Kassenmitglieder umgelegt. Diese Ankündigung könnte bereits ab Oktober umgesetzt werden.
Der GKV-Spitzenverband vertritt die Auffassung, dass die geplante Massenimpfung eine Gefahrenabwehr im Pandemiefall darstelle. Die Zuständigkeit für Umsetzung und damit verbunden auch für die Kostentragung falle deshalb in das Lager der einzelnen Bundesländer. Käme es demgegenüber zu einer Verpflichtung der Krankenkassen, so müsste die Zusatzbelastung durch eine Beitragserhöhung aufgefangen werden. Der GKV-Spitzenverband hat seine Hochrechnungen der für die Impfaktion erforderlichen Kosten bereits korrigiert. Derzeit geht man in Berlin von rund 700 Mio. EUR für die erste Impfwelle aus. Übernehmen nicht die Gesundheitsämter, sondern die Kassenärzte die Versorgung, könnten die Kosten sogar auf 1 Mrd. EUR ansteigen.
Abschließende Klarheit über die Finanzierung wird die für den 12. August erwartete Impf-Verordnung geben. Die Verordnung wird aber nur die Krankenkassen binden. Beiträge der privaten Krankenversicherer fallen unter die freiwillige Beteiligung. Der PKV-Verband sprach sich bereits dafür aus, eine Sonderfinanzierung in Höhe des Versicherungsanteils zu leisten. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 06.08.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

