Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen eines in einer Rechtsanwaltskanzlei als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwalts

Mit Schreiben vom 28.07.2009 - IV B 8 - S 7100/08/10003 - hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen eines in einer Rechtsanwaltskanzlei als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwalts Stellung genommen.

Danach sind diese Umsätze der Kanzlei zuzurechnen. Dies gilt sowohl für einen angestellten als auch für einen an der Kanzlei als Gesellschafter beteiligten Rechtsanwalt, selbst wenn dieser ausschließlich als Insolvenzverwalter tätig ist und im eigenen Namen handelt. Die Rechtsanwaltskanzlei rechnet über diese Umsätze im eigenen Namen und unter Angabe ihrer eigenen Steuernummer ab (§ 14 Abs. 4 UStG).

Ein Leistungsaustausch zwischen der Rechtsanwaltskanzlei und dem Rechtsanwalt findet insofern nicht statt. Das BMF weist darauf hin, dass es nicht beanstandet wird, wenn für vor dem 01.01.2010 ausgeführte Leistungen - auch für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers - der für die Kanzlei tätige Rechtsanwalt seine Tätigkeiten als Insolvenzverwalter im eigenen Namen abrechnet bzw. abgerechnet hat. Das Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 06.08.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Steuern

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