Verordnung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung beschlossen
Mit der am 05.08.2009 vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung soll geregelt werden, wie das vor wenigen Wochen von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz im Einzelnen umgesetzt wird.
Durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz wurden besondere Nachweis- und Mitwirkungspflichten für Geschäftsbeziehungen zu bestimmten Staaten und Gebieten festgelegt. Es geht hierbei um solche Staaten und Gebiete, die nicht zum Auskunftsaustausch in Steuersachen entsprechend dem aktuellen OECD-Standard bereit sind. Sofern Steuerpflichtige hinsichtlich ihrer Geschäftsbeziehungen zu diesen Staaten ihre Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gegenüber den Steuerbehörden nicht erfüllen, ermöglicht es das Gesetz, bestimmte "begünstigende" steuerliche Vorschriften für sie nicht anzuwenden. Das kann z.B. dazu führen, dass der Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten, eine Entlastung von der Kapitalertrag- oder Abzugssteuer sowie eine Steuerbefreiung für Dividenden versagt werden.
Die nun aufgrund einer Ermächtigung im Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz beschlossene Verordnung konkretisiert die Mitwirkungs- und Nachweispflichten der Steuerpflichtigen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.
Die nicht kooperierenden Staaten und Gebiete, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes und der Verordnung fallen, werden durch ein im Bundessteuerblatt bekannt zu gebendes Schreiben veröffentlicht. Das Bundesfinanzministerium wird die Liste mit Zustimmung der Landesfinanzbehörden sowie im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Auswärtigen Amt erstellen. Weitere Einzelheiten, insbesondere auch zu den Nachweis- und Mitwirkungspflichten, finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 05.08.2009. Lesen Sie zum Thema Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz auch unsere News vom 16.07.2009. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 07.08.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Steuern

