Assistanceleistungen: Großes Interesse an zusätzlicher Unterstützung
Assistance-Leistungen sind längst nicht mehr nur auf den Bereich der Seniorenversicherungen beschränkt. Zwei aktuelle Studien zeigen auf, dass die Mehrheit der Versicherungsnehmer auch bei Notlagen wie Arbeitslosigkeit und Krankheit gerne Hilfeleistungen hätte, die über die reine Regulierung des Versicherungsfalls hinausgehen.
Immer mehr Versicherungsprodukte werden als Paket zusammen mit Assistance-Leistungen angeboten. Der Versicherungsnehmer hat so die Gewissheit, dass ihm im Versicherungsfall zusätzliche Belastungen abgenommen werden. Mittlerweile beschränken sich diese Angebote nicht mehr nur auf den Bereich der Seniorenversicherungen, aus dem sie ursprünglich stammen, sondern sie werden bei zahlreichen anderen Versicherungen zusätzlich angeboten. Dazu gehört auch die Restkreditversicherung. Hier gibt es erste Paketlösungen für eine Unterstützung im Fall der Arbeitslosigkeit.
Zwei Studien des Marktforschungsinstituts Psychonomics, die in Heft 15/2009 der Zeitschrift "Versicherungswirtschaft" dargestellt werden, zeigen, dass dies durchaus auch hier auf Interesse bei den Kunden stößt. So wünscht sich rund die Hälfte der Befragten Unterstützung beim Bewerbungsprozess und eine juristische Erstberatung. Auch die Vermittlung an Personaldienstleister oder ein Arbeitszeugnis-Check würde von knapp 40 % als hilfreich angesehen. Hilfeleistungen sind aber nicht nur im Fall von Arbeitslosigkeit erwünscht. Eine zweite Untersuchung hat ergeben, dass die meisten Angst davor haben, im Krankheitsfall allein zu sein oder anderen zur Last zu fallen. Drei Viertel der Versicherungskunden in Deutschland seien demnach grundsätzlich an Assistance-Leistungen im Bereich Haushalt und an der Betreuung im Notfall interessiert. Besonders wichtig ist ihnen dabei, eine ärztliche Zweitmeinung einholen zu können und praktische Hilfen wie einen Krankentransport zu bekommen. Zwei Drittel der Befragten wünschen außerdem die Bereitstellung eines Reha-Managers, die Unterstützung der Familie und eine medizinische Hotline. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 11.08.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

