Steigende Bedeutung von D&O-Versicherungen
In der aktuellen wirtschaftlichen Lage müssen Führungskräfte oft riskante Entscheidungen treffen. Wenn dann etwas schief geht, werden sie immer häufiger von ihren eigenen Unternehmen wegen Pflichtverletzung auf Schadenersatzzahlungen verklagt. Um sich vor ruinösen Forderungen zu schützen, sollten Manager deshalb auf den Abschluss einer D&O-Versicherung durch ihre Firma bestehen. Insbesondere im Mittelstand gibt es hier noch Nachholbedarf.
In der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise steigen die Anforderungen an das Top-Management. Die Manager müssen einerseits unter starkem wirtschaftlichen Druck weitreichende Entscheidungen treffen, andererseits werden sie intensiver denn je kritisch beobachtet und zur Rechenschaft gezogen, wenn beispielsweise Aufträge trotz eher schwacher Bonität der Geschäftspartner angenommen und vergeben werden und es dann zu wirtschaftlichen Schäden kommt. Deshalb ist der Abschluss einer Directors and Officers Liability Insurance, kurz D&O-Versicherung, heute wichtiger denn je. Sie wird von dem Unternehmen für seine Führungskräfte abgeschlossen und schützt diese, wenn dem Manager fahrlässige Pflichtverletzung vorgeworfen wird, vor den Schadenersatzansprüchen seiner eigenen Firma.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Versicherungsmagazin" (Heft 8/2009, S. 34 - 36)) stellt Uwe Schmidt-Kasparek die aktuelle Situation der D&O-Versicherung dar. Insbesondere im Mittelstand besteht nach seinen Beobachtungen noch Nachholbedarf, auch hier gilt, dass kaum ein Unternehmen mehr vor einer Klage gegen die eigenen Manager zurückschreckt.
Während im Finanzdienstleistungsbereich die Prämien stark gestiegen sind, ist die Versicherung für mittelständische Firmen dagegen noch relativ günstig zu haben.
Auf politischen Druck hin müssen die versicherten Führungskräfte in Zukunft einen Teil der Schäden aus eigener Tasche bezahlen, sodass die D&O-Versicherungen nur noch mit Selbstbeteiligung angeboten werden. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind dagegen vorsätzlich begangene Taten. Vermittelt werden D&O-Versicherungen ausschließlich von Maklern, die eine hohe Verantwortung bei der Auswahl des bestmöglichen Versicherungsschutzes haben. Sie müssen vor allem prüfen, ob die vorliegenden Versicherungsangebote auch Pflichtverletzungen einschließt, die ohne Wissen des Versicherten bereits vor Vertragsbeginn begangen wurden und ob es auch nach Vertragsende noch Nachmeldefristen gibt.
Weitere Anforderungen an eine gute Versicherung sind, dass sie auch bei einer Fremdbeherrschung des Unternehmens fortgesetzt wird und operative Tätigkeiten der Organmitglieder ausdrücklich versichert. Ferner sollte sie explizit Pflichtverletzungen versichern, bei denen ein Schaden eingetreten ist, der nicht vorhersehbar war. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 20.08.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

