Vergütungssysteme und Bonusregelungen der Banken künftig unter Aufsicht

Um u.a. Gehaltsexzesse bei Banken zukünftig zu verhindern, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Neufassung der "Mindestanforderungen für das Risikomanagement" veröffentlicht. Mit der Neufassung der "Mindestanforderungen für das Risikomanagement" (MaRisk) sind konkrete Anforderungen formuliert worden, die die Banken bei der Ausgestaltung von Vergütungssystemen und Bonusregelungen berücksichtigen müssen. Die Banken sind damit verpflichtet, ihre Anreizsysteme zukünftig der staatlichen Aufsicht offenzulegen. Hiermit soll auch eine entsprechende Vereinbarung auf der G20-Ebene umgesetzt werden.

Gehaltsexzesse und falsche Anreize für übermäßiges Risiko sollen verhindert werden. Daher würden die Vergütungsregeln der Banken zu Recht im Blickpunkt der Bankenaufsicht stehen, so Bundesfinanzminister Peer Steinbrück.

Die Neufassung der MaRisk enthält neben den konkreten Anforderungen an die Vergütungssysteme und Bonusregelungen auch stärkere beaufsichtigende Anforderungen an Belastungstests für Banken ("Stresstesting"), zum Liquiditätsrisiko, zu Risikokonzentrationen und zum gruppenweiten Risikomanagement (z.B. Pflicht zur umfassenden Einbeziehung von Zweckgesellschaften).

Die Informationsrechte des Aufsichtsrates, insbesondere auch über Gehalts- und Bonusmodelle, werden durch die neue MaRisk gestärkt. Umzusetzen sind die Vorgaben bis zum 31.12.2009. Mit der Neufassung der MaRisk soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das tägliche "Handwerkszeug" bekommen, um die erweiterten Eingriffsrechte im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht im täglichen Aufsichtsgeschäft umzusetzen. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 20.08.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Finanzen

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