Typklassen in der Kfz-Versicherung auch im kommenden Versicherungsjahr mit wenigen Umstufungen
Im dritten Quartal eines jeden Jahres gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine aktuelle Statistik heraus, die Kraftfahrzeuge in verschiedene Typklassen einteilt. Diese Listen benutzen die meisten Versicherer zur Berechnung der Prämien für Kfz-Versicherungen. Wie bereits im vergangenen Jahr beinhaltet auch die aktuelle, vor wenigen Tagen veröffentlichte Liste nur verhältnismäßig wenige Umstufungen.
Der GDV erstellt anhand aktueller Daten jährlich neu eine Statistik für alle rund 19.000 Automodelle. Dabei werden für jedes Modell anhand der Zahl und Schwere der Schadenfälle, die dieses Fahrzeug verursacht hat, unterschiedliche Einstufungen vorgenommen. Berücksichtigt werden dabei auch regionale Unterschiede in der Schadenstatistik. Aus diesen Statistiken wird für jeden Fahrzeugtyp die sogenannten Typ- bzw. Regionalklasse ermittelt, die Versicherer als Tarifmerkmal zur Berechnung der Beiträge Ihrer Kfz-Versicherungstarife heranziehen (können).
Für 72,8 aller Fahrzeugtypen ändert sich in der Haftpflichtversicherung im kommenden Versicherungsjahr nichts. Für 25,2 der unterschiedlichen Fahrzeugmodelle hat der GDV eine Veränderung von einer Klasse vorgenommen. Die restlichen 2 % werden um mehr als eine Stufe verändert eingestuft.
In der Vollkaskoversicherung bleiben 63 der Fahrzeugtypen unverändert der gleichen Typklasse wie im laufenden Versicherungsjahr zugeordnet, 37 erhalten Umstufungen, wobei hiervon etwas mehr als zwei Drittel in niedrigere, also günstigere Typklasse eingestuft werden. Bei der Teilkaskoversicherung sind die Zahlen ähnlich: Hier ergeben sich für 61,2 der Kfz keine Umstufungen, 38,8 der Fahrzeugtypen werden umgestuft, davon rund 76,5 % in eine niedrigere Typklasse.
In einem Großteil der Fälle erfolgten - wie zuvor dargestellt - Umstufungen nach unten, was die Versicherungsbeiträge für viele Versicherungsnehmer senken dürfte. Sprünge von mehr als drei Klassen gibt es sowohl in der Kfz-Haftpflicht als auch in der Voll- bzw. Teilkaskoversicherung wie schon im letzten Jahr kaum noch.
Die neuen Typ-/Regionalklassen sind für die Versicherer bei der Beitragsberechnung im Übrigen unverbindlich. Sie können bei neuen Verträgen ab sofort verwendet werden, bei laufenden Verträgen werden sie in der Regel erst ab 1. Januar 2010 wirksam. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 25.08.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Autoversicherung, KFZ - Versicherung

