Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei gekündigt

Die Bundesregierung hat am 21.07.2009 das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Türkei gekündigt. Damit läuft das bisherige Abkommen Ende 2010 aus, d.h. die Abkommenswirkung entfällt für alle Besteuerungssachverhalte in Geschäftsjahren, die am 01.01.2011 oder danach beginnen.

DBA zwischen zwei Staaten werden geschlossen, um zu vermeiden, dass ein steuerlicher Tatbestand in verschiedenen Staaten mehrfach besteuert wird. Sie regeln gemeinsame Begriffsverständnisse und wechselseitige Verzichte auf Besteuerungsrechte. Deutschland unterhält mit über 80 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen.

Das bisherige Abkommen war nach Regierungsangaben veraltet und unausgewogen. In den Verhandlungen um ein neues Abkommen konnten sich die Türkei und Deutschland bisher noch nicht auf eine Neufassung einigen. Deutschland strebt eine DBA-Fassung an, die sich an dem Musterabkommen der OECD orientiert.

Für deutsche Investoren in der Türkei ändert sich zunächst nichts. Noch besteht das alte DBA weiter, erst ab 2011 wird es in Folge der Kündigung nicht mehr gelten. Auf eine Kündigung zum 01.01.2010 wurde von deutscher Seite aus verzichtet, damit genügend Zeit bleibt, die bestehenden Meinungsunterschiede aus dem Weg zu räumen. Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 24.08.2009. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 27.08.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Steuern

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