Neue Abgrenzungsmerkmale für Betriebsgrößenklassen
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 20.08.2009 - IV A 4 - S 1450/08/10001 - neue Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung der Betriebe in Größenklassen entsprechend der Betriebsprüfungsordnung bekannt gegeben. Die neuen Werte sollen ab 01.01.2010 gelten.
Die Zuordnung zu Betriebsgrößenklassen ist von Bedeutung für den Prüfungsturnus im Rahmen der steuerlichen Betriebsprüfung und die Zuständigkeit der prüfenden Finanzbehörde. Hierbei werden die Betriebe in Großbetriebe, Mittelbetriebe, Kleinbetriebe und Kleinstbetriebe entsprechend der Abgrenzungsmerkmale eingeteilt. Nach der gesetzlichen Vorgabe sollen Großbetriebe permanent, alle anderen Betriebe nur für einen Zeitraum von drei zusammenhängenden Jahren geprüft werden.
Für die Entscheidung über den Prüfungsturnus ist grundsätzlich die Größenklasse maßgebend, in die der Betrieb im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung eingeordnet ist. Die Eingruppierung in die jeweilige Größenklasse erfolgt alle drei Jahre.
Die ab 01.01.2010 geltenden Abgrenzungsmerkmale der Betriebsgrößenklassen werden in der Verwaltungsanweisung bekannt gegeben, die Sie für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums (http://www.bundesfinanzministerium.de) finden. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 31.08.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Steuern

