BMF-Schreiben zur neuen alten Entfernungspauschale
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 31.08.2009 - IV C 5 - S 2351/09/10002 zum Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale Stellung genommen.
Hintergrund:
Mit dem "Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale" vom 20.04.2009 wurden die Regelungen zur Entfernungspauschale von 2006 rückwirkend zum 01.01.2007 wieder eingeführt. Die zwischenzeitliche Regelung, die die Gewährung der Entfernungspauschale erst ab dem 21. Entfernungskilometer vorsah, war vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden (u.a. mit Urteil vom 09.12.2008 - 2 BvL 1/07) und hat zur Wiedereinführung der alten Gesetzeslage geführt (Abzugsfähigkeit der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem ersten Entfernungskilometer).
Mit dem nun veröffentlichten Schreiben fasst das BMF die Gesetzeslage zur Entfernungspauschale von 2006, wie sie jetzt fortgeführt wird, zusammen.
U.a. geht das Ministerium in dem 14-seitigen Schreiben auf folgende Punkte näher ein:
* Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte,
* Entfernungspauschale für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung,
* Sonderreglungen für behinderte Menschen,
* Abgeltungswirkung der Entfernungspauschalen sowie die
* Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 07.09.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Steuern

