Private Krankenversicherung: Basistarif kein Straßenfeger
Der am 1. Januar 2009 eingeführte Basistarif ist bislang auf wenig Gegenliebe bei den Versicherten gestoßen. Bis Juli waren nach Auskunft des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) lediglich 9.800 Kunden im Basistarif eines privaten Krankenversicherers versichert - weit weniger, als sich der Gesetzgeber erwartet oder gar erhofft hatte.
Die Leistungen im Basistarif entsprechen dem Leistungsumfang in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Vertragsleistungen müssen in Art, Umfang und Höhe mit diesen Leistungen vergleichbar, nicht aber identisch sein. Dafür darf der Beitragssatz im Basistarif den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV auch nicht übersteigen (in 2009: 547,58 EUR). Geplant war der Basistarif, der im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 entwickelt wurde, als Auffangbecken für bislang Nicht-Versicherte. Außerdem sollte er durch eine zeitlich befristete Wechselmöglichkeit des Anbieters unter Mitnahmen eines Teils der Alterungsrückstellungen den Wettbewerb zwischen den PKV-Unternehmen erhöhen. Diese Wechselfrist ist für bereits vor dem 31. Dezember 2008 privat Krankenversicherte sowie für freiwillig in der GKV Versicherte zum 30. Juni abgelaufen. In den Basistarif wechseln können nun nur noch Neukunden der PKV sowie PKV-Bestandskunden, die über 55 Jahre alt und hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuchs sind.
Wie die geringen Mitgliedszahlen im Basistarif zeigen, waren diese Pläne des Gesetzgebers indes wenig erfolgreich. Für Verbraucherschützer ist das keine Überraschung. Der Basistarif sei schlicht zu teuer und damit wenig reizvoll, so die einhellige Meinung. Andere Tarife eigneten sich grundsätzlich besser, um als Privatversicherter seine Beiträge zu reduzieren. So empfiehlt die Verbraucherzentrale Berlin etwa, bei einer Beitragserhöhung seines Versicherers in einen anderen, jüngeren Tarif zu wechseln. Durch einen Verzicht auf einzelne Leistungen oder die Vereinbarung eines Selbstbehalts lasse sich der Beitrag weiter verringern. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: insurance1 agency | 08.09.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

