Rechtsschutzversicherung: Gütliche Einigung durch Mediationsverfahren

Der Einsatz von Mediation als Alternative zu einem Gerichtsprozess soll in absehbarer Zeit gesetzlich geregelt werden. Auch in der Versicherungswirtschaft ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten, Prozesse zu verhindern und ohne Rechtsstreit zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Insbesondere die Rechtsschutzversicherer sehen hier ein großes Potenzial für Serviceleistungen. In der Haftpflichtversicherung sind Einsatzmöglichkeiten dagegen begrenzt.

Die Bedeutung von Mediation als eine gütliche, außergerichtliche Lösung von Konflikten nimmt in vielen Lebensbereichen zu. Mittlerweile hat die Europäische Union eine Richtlinie erlassen, mit der diese Entwicklung gefördert werden soll, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten. Bis Jahresende soll ein Referentenentwurf vorliegen, wie die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden kann.

In einem Beitrag von Nils Hellberg und Domenik Henning Wendt in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Versicherungswirtschaft" (Heft 17/2009, S. 1336 - 1338) wird aufgezeigt, wie Mediation aktuell schon in der Versicherungspraxis eingesetzt wird und wo ihre Entwicklungschancen und Grenzen sind.

Mit der Einrichtung eines Ombudsmanns für Versicherungen und einem speziell für die private Krankenversicherung wurden bereits Institutionen geschaffen, die erfolgreich der gütlichen Einigung dienen. Ein großes Potenzial für Mediation gibt es in der Rechtsschutzversicherung, die sich längst nicht mehr nur als reiner Kostenerstatter sieht. Viele Rechtsschutzversicherer bieten mittlerweile telefonische Rechtsberatung, Hilfe bei der Suche nach einem Anwalt und Unterstützung der Versicherungsnehmer, bevor es zu einem Prozess kommt. Einige Unternehmen wollen zukünftig bereits bei Deckungsanfragen explizit auf die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens hinweisen. Einige Versicherer wollen dabei mit einem Mediatorenpool zusammenarbeiten, der als Dienstleister fungiert und das Verfahren durchführt, andere bilden eigene Mediatoren aus und schulen die eigenen Mitarbeiter entsprechend.

Um die Potenziale des Mediationsverfahrens zu nutzen, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine unverbindliche Musterklausel erarbeitet. Sie definiert den Einsatz und Leistungsumfang sowie die Kostenübernahme von Mediation und legt die Anforderungen an die Mediatoren fest, ohne sie auf eine bestimmte Berufsgruppe einzugrenzen.

Auch die Haftpflichtversicherer haben mittlerweile begonnen, sich mit dem Potenzial des Mediationsverfahrens zu beschäftigen. Allerdings eignet es sich nach Ansicht der Autoren hier nur bedingt zur Streitschlichtung, da in strittigen Fällen ohnehin häufig ein Vergleich gesucht wird. Immerhin könnte die Mediation in den Fällen nützlich sein, bei denen langwierige und teure Prozesse zu erwarten sind. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 14.09.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Rechtsschutzversicherung

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