Bundesrat beschließt Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung

Der Bundesrat hat am 18.09.2009 einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die die Anwendung des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes regelt.

Im Juli wurde von Bundestag und Bundesrat das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz verabschiedet, am 18.09.2009 stimmte der Bundesrat einer Verordnung zu, die die konkrete Umsetzung des Gesetzes regelt. Steuerpflichtige, die Geschäftsbeziehungen zu unkooperativen Gebieten (Staaten) unterhalten, müssen im Falle der Steuernhinterziehung mit härteren Sanktionen rechnen. Durch das Gesetz und die Verordnung sollen Steuerflucht und Steuerhinterziehung eingedämmt werden.

Die aktuell verabschiedete Verordnung konkretisiert besonders die Mitwirkungs- und Nachweispflichten für diejenigen, die Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten unterhalten, welche die Standards der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zum Informationsaustausch für Besteuerungszwecke nicht befolgen. Ebenso wird der Umfang der rechtlichen Folgen festgelegt, die an die Nichtbefolgung dieser Pflichten geknüpft sind.

Konkret heißt das: Ab 2010 müssen Bürger und Unternehmer dem Finanzamt mehr Informationen zur Verfügung stellen, wenn sie in "unkooperativen Staaten und Gebieten" Geschäfte machen oder dort ein Konto haben. Wer dem nicht nachkommt, dem werden steuerliche Abzugsmöglichkeiten wie Steuerbefreiung für Dividenden oder der Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten gestrichen. Die "unkooperativen Jurisdiktionen", also Staaten und Gebiete, die den Informationsaustausch verweigern, werden nach Inkrafttreten der Verordnung im Rahmen eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums benannt.

Nach Informationen des Bundesfinanzministeriums haben inzwischen 87 Staaten und Gebiete den OECD-Standard akzeptiert, 36 davon haben ihn allerdings noch nicht hinreichend umgesetzt. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 23.09.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Steuern

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