Wertkonten: Flexi-II nimmt Flexibilität

Das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze (Flexi-II-Gesetz) sorgt derzeit für reichlich Gesprächsstoff. Denn es verändert den Status von betrieblichen Wertkonten erheblich.

Wie Detlef Pohl in der aktuellen Ausgabe des Versicherungsmagazins berichtet (Heft 09/2009, S. 36 - 39), hat das Flexi-II-Gesetz die Regelungen zu Wertkonten ab dem 1. Januar 2009 erheblich verschärft. Zentrale Änderung: Die Umwandlung in die betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist für seit dem 14. November 2008 bestehende Konten dem Gesetz zufolge nahezu ausgeschlossen.

Das Prinzip von Wert- beziehungsweise Zeitkonten ist denkbar einfach: Auf diesen Konten können Arbeitnehmer geleistete, aber noch nicht vergütete Arbeitszeit ansparen - dies gilt auch für nicht genommene Urlaubstage. In vielen Fällen werden die Konten in Geld geführt, sodass die geleisteten Arbeitstunden in Lohn umgewandelt und dem Konto gutgeschrieben werden. Während auf der einen Seite also ein Guthaben angesammelt wird, dass nebenbei noch Kapitalerträge erzielt, werden für die Sparsumme auf der anderen Seite erst dann Steuern und Sozialabgaben fällig, wenn diese ausgezahlt wird. Seit 1998 konnten Arbeitnehmer so ihre Lebensarbeitszeit ohne finanzielle Einbußen verkürzen oder stufenweise zurückschrauben. Seit 2000 konnte Guthaben zudem ohne steuerliche Nachteile in die bAV überführt werden. Auch dies bedeutete steuerlich betrachtet, dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erst dann fällig werden, wenn die Leistungen im Rahmen der bAV ausgezahlt werden. Diese Vorteile werden nun von Flexi-II stark eingeschränkt

Denn seit dem 1. Januar 2009 ist der Überführung von Wertkonten in die bAV ein Riegel vorgeschoben worden. Vor dem 14. November 2008 abgeschlossene und aktive Vereinbarungen sind von der Neuerung allerdings nicht betroffen. Völlig verboten scheint die Umwandlung von Wertkonten-Kapital in die bAV trotz Flexi-II allerdings dennoch nicht zu sein. Der Status Quo ist umstritten. Denn nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird die Auszahlung von Wertkonten-Guthaben in die bAV lediglich als Störfall betrachtet, sodass nur Sozialversicherungsbeiträge abgetreten werden müssen. Vorzeitig zugunsten der bAV umgeschriebenes Kapital wird nach Einschätzung des Bundesministeriums für Finanzen als Entgeltumwandlung eingestuft. Die Folge: Steuerfreiheit ist bei der Umwandlung von Wertkonten vorerst wohl garantiert.

Die Spitzenverbände der Sozialversicherung bestätigen allerdings die SV-Pflicht: Sie werten das Ausscheiden in den Versorgungsfall Alter, Berufsunfähigkeit und Tod nach der Umwandlung in die bAV ebenfalls als Störfall, sodass im Nachhinein Sozialversicherungsbeträge geleistet werden müssen. Hinzukommt: Auch der Jobwechsel wird neuerdings als Störfall eingestuft. Die Folge: Bei einem Jobwechsel wird das gesparte Kapitel entweder auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder - falls dies nicht möglich ist - der deutschen Rentenversicherung Bund gutgeschrieben.

Das Flexi-II-Gesetz bringt außerdem weitere Neuerungen mit sich: Organe wie Geschäftsführer von GmbH oder Vorstände profitieren nicht mehr von steuerlichen Vorteilen, sie können keine Wertkonten mehr führen. Zudem werden Verstöße gegen die Insolvenzpflicht in Zukunft vom DRV-Bund verfolgt. Denn Wertkonten sollen in jedem Fall gegen Unternehmensinsolvenzen geschützt werden - sei es durch Treuhand oder andere Sicherungsmodelle. Dieser Anforderung werden allerdings zu wenige Unternehmen derzeit auch tatsächlich gerecht. Im Hinblick auf die Erzielung von Kapitalerträgen bringt das neue Gesetz die Neuerung mit sich, dass im Rahmen von Wertkonten maximal 20 Prozent in Aktien und Aktienfonds investiert werden können - wenn eine Beitragsgarantie vorliegt und das Geld zwingend für den Ruhestand gesammelt wird. Konnten Wertkonten früher auch noch auf Zeitbasis geführt werden, fällt diese Möglichkeit nun weg, wobei bestehende Zeitkonten weitergeführt werden dürfen. Der Bestandsschutz ist wichtig, denn immerhin 43 Prozent der in Deutschland bestehenden Konten werden in Zeit geführt.

Welche Auswirkungen Flexi-II auf Wertkonten und deren steuerliche und sozialversicherungstechnische Behandlung tatsächlich hat, wird wohl erst die Praxis zeigen. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 28.09.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Betriebliche Altersversorgung

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