Private Krankenversicherung: Nach der Wahl ist vor der Reform: Wie geht weiter im Gesundheitswesen?

Im Vorfeld der Bundestagswahl ist viel über Reformen im Gesundheitswesen diskutiert worden - fast alle Parteien hatten unterschiedliche Vorstellungen. Auch zwischen den Partnern der voraussichtlichen Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP bestehen diesbezüglich unterschiedliche Ansichten. Eins scheint jedoch klar: Die private Krankenversicherung dürfte durch den Regierungswechsel gestärkt werden.

Während die künftigen Opositionsparteien SPD, Grüne und Linke bereits seit einigen Jahren das Ende des dualen Marktes aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung und die Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung verfolgen, möchte die FDP, deren parteipolitische Ziele nach dem überraschenden Wahlerfolg in den Koalitionsvereinbarungen sicher einiges an Gewicht haben werden, letztlich die private Krankenversicherung (PKV) stärken. So fordern die Liberalen z.B. die Abschaffung des erst zum 1. Januar eingeführten Gesundheitsfonds. Außerdem möchte sie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) umfassend reformieren - so soll nach ihren Vorstellungen vom System der Sachleistungen auf Kostenerstattung umgestellt werden und das Honorarsystem der Kassenärzte gestärkt werden. Auch die Praxisgebühr von 10,- EUR pro Quartal ist den Liberalen ein Dorn im Auge. Letztlich verfolgt die FDP das Ziel, das Leistungspaket der GKV auf eine reine "Basisversorgung" zu reduzieren - zusätzliche Leistungen sollen über entsprechende private Zusatzversicherungen auf freiwilliger Basis versicherbar sein. Das Motto der FDP lautet also "Privat kommt vor dem Staat". Die privaten Krankenversicherer würde das natürlich freuen.

Inwieweit sich die FDP mit diesen Forderungen in den Koalitionsverhandlungen mit CDU/CSU durchzusetzen vermag, ist derzeit noch nicht abzusehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte nach der Bundestagswahl ausdrücklich, dass die vollständige Abschaffung des Gesundheitsfonds mit der CDU/CSU nicht verhandelbar sei. Allerdings ist die Union beim Gesundheitsfonds durchaus zu Zugeständnissen bereit: Denkbar ist etwa die Aufhebung der Begrenzung des Zusatzbeitrags, den die Krankenkassen selbst festlegen können. Derzeit dürfen die Kassen unter bestimmten Voraussetzungen max. 1 auf den einheitlichen Beitragssatz von 14,9 aufschlagen. Auch eine Erleichterung der Wechselmöglichkeiten für Versicherte von der GKV in die PKV ist schon aus CDU-Kreisen ins Gespräch gebracht worden. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 05.10.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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