Was ist bei der Dread-Disease-Versicherung unter "Second Event" zu verstehen ?
Anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung endet ein Vertrag auf Berufsunfähigkeit üblicherweise nach dem ersten Leistungsfall. Wenn ein Versicherter beispielsweise an Krebs erkrankt, so erhält er seine Versicherungsleistung und der Vertrag erlischt. Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Person noch ein zweites Mal an Krebs erkrankt oder gar einem Herzinfarkt erleidet Im Bereich der klassischen Dread Disease bietet ein ausgewählter Versicherer vertragsgemäß Versicherungsschutz auch bei einem Second Event“.
Second Event ohne kausalen Zusammenhang
Wenn ein Kunde also nach Abrechnung des ersten Leistungsfalles an einer zweiten versicherten Krankheit erkrankt, die nicht im kausalen Zusammenhang mit dem ersten Leistungsfall steht, so besteht hier Anspruch auf eine erneute Leistung. Kein Versicherungsschutz besteht auch bei mittelbaren oder unmittelbaren Folgen der Ersterkrankung (z.B. eine unheilbare Krebserkrankung, die Auslöser der ersten Versicherungsleistung war, führt zum Stadium terminale Krankheit“) oder wenn die erste und eine spätere schwere Krankheit die gleiche Ursache hatten (z.B. Bluthochdruck als Auslöser erst für einen Herzinfarkt, dann für einen Schlaganfall). Der Versicherungsschutz entfällt auch für den Fall einer vereinbarten Todesfallleistung oder den Fall einer vollständigen Erwerbsminderung. Nach dem zweiten Leistungsfall endet auch bei dem ausgewähltem Versicherer der Vertrag.
Autor: insurance1 agency | 10.10.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Dread Disease Versicherung, Risikovorsorge

