Dread Disease Versicherung: Wartezeiten - Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz besteht regelmäßig erst nach Ablauf bestimmter Warte- und Karenzzeiten. Eine Wartezeit ist die Zeit zwischen Versicherungsbeginn und Eintritt des Versicherungsschutzes. Je nach Anbieter betreffen Wartezeiten alle oder nur ausgewählte der versicherten Krankheiten. Unter einer Karenzzeit versteht man hingegen die Zeit zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Leistungsbeginn. Je nach Anbieter beträgt die Wartezeit pauschal drei Monate oder drei bis sechs Monate nur für bestimmte Krankheiten wie Schlaganfälle, Krebs oder Bypassoperationen am Herzen. Für multiple Sklerose gibt es teilweise sogar Wartezeiten von bis zu einem Jahr.

Dynamik meist mit neuen Wartezeiten

Diese verlängerten Wartezeiten gelten regelmäßig auch für Erhöhungen der Versicherungssumme im Rahmen einer Dynamik (d.h. vertraglich vereinbarte Beitrags- und Leistungserhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung) und beziehen sich auf den Beginn des Versicherungsschutzes, so dass trotz voller Beitragszahlung oft erst nach drei Monaten ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht. Anbieterabhängig besteht Anspruch auf die Versicherungssumme frühestens nach einer Karenzzeit von 14 Tagen, 28 oder 30 Tagen nach Diagnose und Überleben einer versicherten schweren Krankheit. Vergleichbare Leistungsvoraussetzungen sind sinngemäß auch auf Operationen, Transplantationen oder schwere Unfälle anzuwenden. Der gänzliche Verzicht auf Karenzzeiten ist unüblich.

Fristen oft im Kleingedruckten verborgen

Doch auch nach Ablauf dieser Fristen besteht oft nicht schon nach 14 bis 30 Tagen ein Leistungsanspruch. So löst eine Enzephalitis bei einem Wettbewerber bedingungsgemäß erst dann einen Leistungsanspruch aus, wenn diese zu mindestens drei Monate andauernden neurologischen Störungen (z.B. Sprachstörungen) geführt haben. Sprachverlust muss wenigstens für zwei Monate ununterbrochen bestanden haben, Koma für einen Zeitraum von 96 Stunden. Andere Anbieter sehen in diesem Zusammenhang andere Einschränkungen vor. Eine umfassende Beratung ist daher dringend anzuraten.

Autor: insurance1 agency | 12.10.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Dread Disease Versicherung, Risikovorsorge

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