Dread Disease Versicherung: Obliegenheiten - Worauf müssen Sie achten?

Wie in jeder anderen Versicherungssparte auch, regelt auch das Bedingungswerk einer Dread Disease bestimmte Obliegenheiten für den Versicherungsnehmer. Je nach Anbieter muss der Leistungsfall (in der Regel das Vorliegen der ärztlichen Diagnose) innerhalb von 30 Tagen bis 6 Monaten gemeldet werden.

HIV mit besonderen Pflichten verbunden

Gerade für Angehörige von Heilberufen gehört auch Versicherungsschutz für den Fall einer Infektion mit HIV zu den versicherten Krankheiten. Hierfür können besondere Pflichten bestehen. So muss die versicherte Person bei einem Wettbewerber binnen 36 Stunden nach dem Ereignis einen Bluttest durchführen lassen sowie die Bestätigung dieses Bluttestes und die Umstände des konkreten Vorfalles innerhalb von 10 Tagen melden. Andere Anbieter verlangen eine Untersuchung sofort oder spätestens innerhalb von 10 Tagen nach dem Ereignis, das die HIV-Infektion bei der versicherten Person hervorgerufen hat. Weitere Obliegenheiten sind speziell für den Fall von HIV keine Seltenheit. Anbieter von Dread Disease sehen regelmäßig stark abweichende Prämien für Raucher und Nichtraucher vor. Nicht immer verzichten die Versicherer auf die Nachmeldung eines veränderten Raucherstatus. Wer also vergisst, der Gesellschaft mitzuteilen, dass er kein Nichtraucher mehr ist, muss damit rechnen, im Leistungsfall beispielsweise eine reduzierte Leistung zu erhalten.

Vorvertragliche Anzeigepflicht von besonderer Bedeutung

Ganz grundlegend ist natürlich die Pflicht, die Angaben zum Antrag vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Wird also nach Krankheiten oder Beschwerden innerhalb der letzten 5 bis 10 Jahre gefragt, dann sind auch solche anzugeben, die zunächst als belanglos erscheinen. Demnach sind also sowohl eine gelegentliche Migräne, eine Kariesbehandlung als auch ein lange zurückliegender Bänderriss beim Fußballspielen mitzuteilen. Hier kann es sinnvoll sein, auf ein Telefoninterview zurück zu greifen, dass einige Anbieter anbieten. Hierbei fragen medizinisch qualifizierte Mitarbeiter des Unternehmens die Angaben zum Gesundheitszustand ab und wissen auch wie ohne umständliche Arztanfragen die wesentlichen Informationen ohne großen Schriftaufwand in Erfahrung gebracht werden können.

Autor: insurance1 agency | 13.10.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Dread Disease Versicherung, Risikovorsorge

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