Die neue Art von Vorruhestand

Arbeitnehmer erhalten durch das Altersteilzeitgesetz mit Vollendung ihres 55. Lebensjahres die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu halbieren. Dabei wählen nur wenige die Möglichkeit eines gleitenden Übergangs, die Entscheidung fällt in 80 Prozent der Fälle auf das sog. Blockmodell. Unternehmen bieten dabei die Möglichkeit, einige Jahre – bspw. zwischen dem 55 und dem 60. Lebensjahr – voll zu arbeiten, danach lassen sich die Arbeitnehmer von der Arbeit freistellen. Diese Freistellung geschieht bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis (bspw. vom 60. bis zum 65. Lebensjahr). Hierdurch entstehen für den Arbeitnehmer eine aktive und eine passive Phase, bei dem der Mitarbeiter als Altersteilzeitnehmer einen Lohn auf der Grundlage eines halben Jobs erhält. Der Arbeitgeber selbst schießt zum Bruttolohn des Arbeitnehmers mindestens 20 Prozent hinzu. Vielfach können auf diese Weise rund 89 Prozent der Nettobezüge beibehalten werden.

Die Altersteilzeit eröffnet somit allen Arbeitnehmern die Möglichkeit, durch eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu schaffen. Arbeitgeber, die diese Möglichkeit nutzen, erhalten hierdurch die Möglichkeit zur Verjüngung ihres Personals. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Arbeitszeit dabei auf die Hälfte der tariflichen regelmäßigen Arbeitszeit reduziert wird, zudem muss während der Altersteilzeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen. Dies wiederum setzt voraus, dass der Arbeitnehmer entweder eine Wochenarbeitszeit von mehr als 15 Stunden vorweist oder aber, dass das Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro im Monat liegen muss. Weitere Voraussetzung für eine Altersteilzeitarbeit: Sie muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich frei vereinbart werden.

Der Arbeitgeber selbst hat bei diesem Modell die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Reduktionsmodellen zu wählen. Es bleibt somit ihm überlassen, ob er täglich mit einer verminderten Stundenzahl, an bestimmten Tagen der Woche, im wöchentlichen oder gar im monatlichen Wechsel oder schließlich im sog. Blockmodell arbeiten möchte. Lediglich die Arbeitszeit muss über einen Gesamtzeitraum von bis zu drei Jahren (bei tariflichen Vereinbarungen bis zu 10 Jahren) im Durchschnitt halbiert werden.

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Autor: insurance1 agency | 02.11.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge

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