Private Krankenversicherung: PKV wird von Regierungswechsel profitieren

Die Gesundheitsreform 2007 hat der privaten Krankenversicherungswirtschaft schwer zugesetzt. Nach Jahren des Wachstums hat die Zahl der Nettoneuzugänge in den vergangenen Jahren konstant abgenommen, was nicht zuletzt an den erschwerten Wechselmöglichkeiten von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung liegt. Jetzt gibt es Hoffnung, denn die umstrittene Drei-Jahres-Wartefrist könnte bereits in Kürze fallen.

Die neue Bundesregierung, bestehend aus CDU, CSU und FDP, hat in ihrem Koalitionsvertrag erste Punkte für einen Richtungswechsel in der Gesundheitspolitik festgehalten. Das weitere Prozedere soll im kommenden Jahr eine noch einzusetzende Regierungskommission ausarbeiten. Als erste Maßnahme dürfte die umstrittene Drei-Jahres-Wartefrist bei einem gewünschten Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) fallen. Derzeit können Arbeitnehmer erst dann von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen drei Kalenderjahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) gelegen hat. Diese lange Wartefrist hat dazu geführt, dass die Zahl der Nettoneuverträge in der PKV in den letzten Jahren von 116.100 im Jahr 2006 - also vor dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform - über 59.990 in 2007 auf 48.900 Neuabschlüsse in 2008 deutlich zurückgegangen ist.

Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) begrüßt diesen Richtungswechsel ausdrücklich. Volker Leienbach, Direktor des PKV-Verbandes, bezeichnete ihn in einer ersten Stellungnahme als Stärkung der Wettbewerbskräfte der Sozialen Marktwirtschaft zum Vorteil der Versicherten und Patienten. Das sieht auch Herbert Oberländer, Senior Executive Manager bei Steria Mummert Consulting ähnlich: Die Beschlüsse der neuen Bundesregierung würden einen Paradigmenwechsel gegenüber dem bisherigen System bedeuten. Die PKV könne nun wieder stärker auf Wachstumsstrategien setzen, so Oberländer.

Das dürfte auch für die weiteren Vereinbarungen der neuen Bundesregierung zur Gesundheitspolitik gelten. So sollen etwa die Möglichkeiten für die gesetzlichen Krankenversicherer, Wahl- und Zusatztarife anzubieten, die über die traditionellen Aufgaben einer Sozialversicherung hinausgehen, wieder beschränkt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass die Krankenkassen mit diesen Zusatztarifen in direkte Konkurrenz zur PKV treten und diese damit in ihrer Existenz gefährden. Nach den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Plänen der Bundesregierung sollen nun vielmehr die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen GKV und PKV bei Wahl- und Zusatztarifen erweitert werden. Volker Leienbach vom PKV-Verband hält diese Entwicklung für überfällig. Die Zusatztarife der GKV seien in der Praxis oft reine Lockvogel-Angebote für freiwillig Versicherte auf Kosten der Pflichtversicherten. Die Krankenkassen könnten solche Angebote im Umlageverfahren im Übrigen gar nicht seriös kalkulieren, dies sei vielmehr die klassische Stärke der PKV, so Leienbach. Im Einzelnen bleibt abzuwarten, wie und wann die Pläne der neuen Regierungskoalition umgesetzt werden. Ein besonderes Augenmerk wird die Branche hier auf die gesundheitspolitische Regierungskommission legen, die im kommenden Jahr gebildet werden soll. Erst dann wird sich auch klären, wie es mit dem Gesundheitsfonds weitergeht. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 03.11.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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