Die neue Altersteilzeitrente (Frührente) ab 2010
Einige Branchen bieten mittlerweile Modelle einer neuen Altersteilzeit, so dass auch viele noch die Chancen der ATZ nutzen können, die nach 1954 geboren sind. Zwischenzeitlich regeln in immer mehr Branchen Tarifverträge die neuen Modelle zur ATZ. So bieten Arbeitgeber der chemischen bzw. der Papierindustrie ATZ-Modelle bis ins Jahr 2016. Somit können heute bereits diejenigen ins ATZ-Modell einsteigen, die knapp über 50 Jahre alt sind. Im Nordwesten sehen Verträge der Eisen- und Stahlindustrie unbegrenzte Fristen für die ATZ vor. Andere Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften warten die neuen Gesetze der Bundesregierung ab. Dabei sehen tarifvertragliche Lösungen in den meisten Fällen weitaus bessere Lösungen vor. Da Arbeitnehmer vom Gesetz her einen Rechtsanspruch auf ATZ erst ab ihrem 60. Lebensjahr haben, sehen viele Tarifverträge bereits ein Einstiegsjahr ab dem 57. Geburtstag vor.
Gleiches gilt für die Aufstockungsbeträge, sie liegen bspw. in der Metallindustrie bei einem Nettogehalt von 89 Prozent – im Umkehrschluss arbeitet der Altersteilzeitler nur 50 Prozent seiner Arbeitszeit. Interessenten, die heute noch nicht unter die ATZ-Regelung fallen, sollten dennoch ihren künftigen Berufsweg exakter planen als dies bisher schon geschehen ist. Denn künftig wird es eine größere Anzahl völlig unterschiedlicher ATZ-Modelle geben, bei denen parallel auch noch zusätzlich ein Ausbau der Teilrente möglich sein wird. Auch die Bundesregierung sieht künftig neue Regelungen zur ATZ vor, verlängert werden soll bis zum Jahr 2015, nutzbar soll die neue ATZ allerdings erst für Personen ab 57 Jahren sein.
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Autor: insurance1 agency | 08.11.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge | Stichworte: Fruehrente

