Vorruhestand: Was versteht man unter Vorruhestand?
Jeder hat den Begriff Vorruhestand schon einmal gehört. Aber was genau steckt hinter dem Begriff? Wer kann vom Vorruhestand profitieren? Wer ist berechtigt? Was sind die Vorteile? Was bedeutet das für meine Rente? Wie sehen die unterschiedlichen Modelle des Vorruhestandes aus? Wie hoch ist der finanzielle Vorteil? Und wie sieht das Antragsverfahren aus? Es ist nämlich wichtig zu wissen, worauf es im Detail ankommt und wie man den allmählichen Abschied aus dem Berufsleben am besten gestaltet.
Die gesetzlichen Regelungen zum Vorruhestand wurden 1996 aufgehoben. Alle gestellten Anträge auf Vorruhestand wurden dennoch weiterbearbeitet. An die Stelle der alten Gesetze zum Vorruhestand traten andere Alternativen, die einen vorzeitigen Austritt aus dem Erwerbsleben ermöglichen, etwa die Altersteilzeit oder die Teilrente. Die Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmern ab Vollendung des 55. Lebensjahres die regelmäßige Arbeitzeit zu reduzieren, um einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu erreichen. Um dies auch für den Arbeitgeber attraktiv zu machen, gewährt ihm die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Arbeitnehmerlohnzahlung. Bei der Teilrente kann der Versicherte wählen, ob er diese zu 1/3, zur Hälfte oder zu 2/3 in Anspruch nehmen will.
Arbeitszeitkonten: Vorruhestand ohne finanzielle Einbußen
Wer künftig vor dem 67. Lebensjahr zum arbeiten aufhören möchte, muss mit hohen Abschlägen bei seiner Rente rechnen, so dass sich nur wenige den Vorruhestand leisten können. Das gilt jedoch nicht für Arbeitnehmer, die ein Arbeitszeitkonto eingerichtet haben. Denn zahlt man Teile vom Gehalt, Boni und das Weihnachtsgeld auf einem solchen Konto ein, kann man schon früher in Rente gehen und ist dabei sozial vollständig abgesichert. Laut Gesetz können die Arbeitnehmer das Zeitwertkonto aber auch in Anspruch nehmen, um sich ein Sabbatical-Jahr zu gönnen, eine Elternauszeit zu nehmen, Angehörige zu pflegen oder um das Einkommen bei Teilzeitarbeit aufzustocken.
Rund ein Drittel der deutschen Unternehmen bietet mittlerweile ihren Angestellten die Möglichkeit, Rücklagen in Zeitwertkonten anzusparen. Auf den ersten Blick scheinen die Arbeitszeitkonten zwar sehr überzeugend zu sein, doch die Tücke steckt im Detail. Die Modellrechnungen für einen 35-jährigen Durchschnittsverdiener zeigen, dass sich ein Vergleich der Angebote lohnt. Bei einer jährlichen Einzahlung von 1.200 Euro könnte der Arbeitnehmer je nach Modell und Anbieter zwischen 10 und 28 Monate früher in den Vorruhestand gehen und dabei 70 Prozent seines letzten Gehalts kassieren.
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Autor: insurance1 agency | 18.11.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge

