Zahlt eine Dread Disease Versicherung auch im Todesfall?

Wer sich gegen schwere Krankheiten versichert, hat beim Abschluss diverse Optionen zur Verfügung. So kann alternativ auch eine Leistung bei Tod eingeschlossen werden.
Spannend ist dabei, dass im Rahmen einer Dread Disease Versicherungsschutz bis zum vollendeten 100. Lebensjahr vereinbart werden kann und damit quasi lebensbegleitend ist. Außerdem kann ein Anspruch auf Todesfallleistung tarifabhängig schon dann bestehen, wenn ärztlicherseits eine verbliebene Restlebenserwartung von unter 12 Monaten prognostiziert wird.

Sicherheit für Kinder

Für Kinder sind Höchstgrenzen bei der Absicherung zu beachten. So beträgt die maximale Todesfallleistung für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr beim Marktführer 7.500 Euro, für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 100.000 Euro. Damit soll vermieden werden, dass eine zu hohe Versicherungssumme auf das Leben eines Kindes zu missbräuchlichen Gedanken führt.

Einschränkungen des Todesfallschutzes gibt es insbesondere bei Unfällen infolge kriegerischer oder feindseliger Handlungen oder bei Selbstmord.

Fast lebenslanger Schutz ohne Mehrbeitrag

Entscheiden Sie sich hingegen gegen einen ergänzenden Todesfallschutz, so muss dies nicht bedeuten, dass es bei Tod keine Leistung gibt. Beim Marktführer gilt dann beispielsweise eine Leistung von 2.000 Euro als pauschal mitversichert. Dieser Versicherungsschutz endet dann erst mit dem vollendeten 100. Lebensjahr.

Autor: insurance1 agency | 19.11.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Dread Disease Versicherung, Risikovorsorge

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