Gleitend in den Vorruhestand
Mit den Mitteln der Vogelfängerei und der Autosuggestion versucht man ohne Skrupel, eine simple, aber wesentliche Wahrheit zu verschleiern: die gesetzliche Rente wird künftig nicht mehr ausreichen, um den bislang gewohnten Lebenskomfort auch im Alter noch zu genießen. Denn die Versorgungslücke nach dem Arbeitsleben beträgt heute rund 35 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Bei Menschen mit einer kürzeren Lebensarbeitszeit liegt sie mit lediglich etwa 50 bis 65 % sogar noch deutlich darunter. Interessenten können sich auf folgender Internet-Seite aktuell Ihre Rentenlücke ausrechnen.
Aufgrund der nachfolgenden Checkliste berechnen Sie Ihre Versorgungslücke
| Monatliche Einkünfte | |||
|---|---|---|---|
| Einkommensart | im Ruhe- stand | bei Berufs- unfähig- keit | nach Todes- fall |
| 1. Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung | |||
| 2. Rente von einem berufsständischen Versorgungsamt | |||
| 3. Rente aus der privaten Rentenversicherung | |||
| 4. Versicherungssumme aus einer Kapitallebensversicherung | |||
| 5. Versicherungssumme aus einer Direktversicherung | |||
| 6. Versicherungssumme aus einer Risikolebensversicherung | |||
| 7. Rente vom eigenen Betrieb | |||
| 8. Rente von der Berufsgenossenschaft | |||
| 9. Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung | |||
| 10. Versicherungssumme aus einer privaten Unfallversicherung | |||
| 11. Geld- und Kapitalvermögen einschließlich Wertpapiere | |||
| 12. Immobilienvermögen | |||
| 13. Betriebsvermögen | |||
| Summe der Versorgungsansprüche (Vermögenserträge pro Monat) | |||
Wer also den Weg in den Vorruhestand gehen will, der sollte sich neben der Berechnung der Versorgungslücke auch genau über die aktuell geltenden Gesetze informieren. Galt noch vor kurzem die pauschale Aussage: Mit 45 Versicherungsjahren kann jeder in Rente gehen“, gilt heute generell, dass diejenigen, die in Frührente gehen wollen, mindestens 55 Jahre alt sein müssen. Hinzu kommt eine generelle Antragstellung auf Doppelte Freiwilligkeit“. Wer in den Vorruhestand wechselt, hat die Pflicht, bei seinem Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag zu stellen. Im Umkehrschluss muss der Arbeitgeber seine Zustimmung hierfür geben. Weiter lohnt es sich, vorab auszurechnen, ob man mit dem Modell der Altersteilzeit besser finanziell fährt, da jedes Jahr, das man früher in Rente geht, Abzüge von der Rente nach sich zieht.
Unabdingbar und mittlerweile von niemandem bezweifelte Konsequenz: Wer seinen Lebensstandard in Zukunft halten will, muss verstärkt private Vorsorge betreiben. Dies dürfte sich in Deutschland allgemein herumgesprochen haben.
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Autor: insurance1 agency | 20.11.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge

