Versorgungslücken entdecken auf Grund der derzeitigen Rechtslage

Nach der derzeitigen Rechtslage wird die Rente mit 65 Jahren ausbezahlt, wenn mindestens 5 Jahre lang in die Rentenkasse einbezahlt wurde. Versicherte, die bereits 35 Jahre rentenversichert sind, können derzeit bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Gleiches gilt für Schwerbehinderte oder Menschen, die direkt aus der Arbeitslosigkeit in die Rente wechseln. Frauen können bereits mit 60 Jahre in Rente gehen, wenn sie nach ihrem 40. Geburtstag mehr als 10 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben. Auch Arbeitslose und Altersteilzeitarbeiter haben die Möglichkeit, vor 65 Jahren in Rente zu gehen. Ab 2012 bis 2025 steigt das Renteneintrittsalter dann schrittweise auf 67 Jahre an. Für jeden Monat, den man vor seinem 65. Geburtstag in Rente geht, sind 0,3 Prozent, maximal 18 Prozent an Abschlägen hinzunehmen.

Hierzu 3 Beispiele: [1] Ein Single, 30 Jahre, mit einem Jahreseinkommen in Höhe von 30.000 Euro brutto erhält eine Rente ab 67 in Höhe von 1.032 Euro. Seine Versorgungslücke beträgt somit 293 Euro. Um diese zu schließen, müsste er monatlich 123 Euro einschließlich staatlicher Zulagen und Steuervorteile entweder in eine Riester-Rente, eine betriebliche Altersversorgung oder in eine private Rentenversicherung einzahlen. Weitere Alternativen wären ein Banksparplan mit monatlich 142 Euro, ein gemischter Rentenfonds mit 129 Euro oder eine Lebensversicherung mit monatlich 118 Euro Einzahlung.

[2] Ein Mann, 35 Jahre, verheiratet, mit einem Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 50.000 Euro erhält eine monatliche Rente mit 67 Jahren in Höhe von 1.638 Euro. Seine Versorgungslücke: 527 Euro. Um diese Rentenlücke zu schließen, müsste er monatlich 544 Euro einschließlich staatlicher Zulagen und Steuervorteilen entweder in eine Riester-Rente, eine betriebliche Altersversorgung oder in eine private Rentenversicherung einzahlen. Als Alternativen bieten sich ein Banksparplan mit monatlich 562 Euro, ein gemischter Investmentfonds mit monatlich 542 Euro oder eine Lebensversicherung mit monatlich 523 Euro an.

[3] Eine Mutter, 40 Jahre, Teilzeitarbeiterin mit einem Brutto-Jahreseinkommen in Höhe von 20.000 Euro bekommt eine monatliche Rente ab 67 Jahren in Höhe von 633 Euro. Ihre Versorgungslücke beträgt 289 Euro. Um diese zu schließen, müsste auch sie monatlich 163 Euro einschließlich staatlicher Zulagen und Steuervorteilen entweder in eine Riester-Rente, eine betriebliche Altersversorgung oder in eine private Rentenversicherung einzahlen. Alternativen: ein Banksparplan mit monatlich 207 Euro, ein gemischter Rentenfonds mit monatlich 196 Euro oder eine Lebensversicherung mit 184 Euro.

Die Voraussetzung für den Anspruch auf eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist, dass Versicherte nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen lang arbeitslos waren. Dabei unterscheidet die Rentenversicherung bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit zwischen Arbeitslosigkeit mit oder ohne Meldung bei der Agentur für Arbeit. Versicherte haben nämlich im Rahmen der „52-Wochen-Regelung“ die Wahl, ob sie sich bei der Agentur für Arbeit melden oder aber die Arbeitslosigkeit gegenüber ihrer Rentenversicherung selbst nachweisen. Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Meldung bei der Agentur für Arbeit gelten hingegen nicht als sog. Anrechnungszeiten mit der Folge, dass ein Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht besteht! Zudem kann das Nichtvorliegen von Anrechnungszeiten zum Verlust einer Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente führen.

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Autor: insurance1 agency | 21.11.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge

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