Mit der Teilrente gleitend in den Ruhestand
Viele Arbeitnehmer, aber auch die Arbeitgeber, kennen diese Regelung noch gar nicht. Oder die Arbeitgeber selbst sind einfach zu unflexibel, wenn es um das Thema Altersteilzeit geht. Doch gerade in der heutigen Zeit gilt es für Arbeitgeber, umsichtig und zukunftsorientiert zu handeln. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Bei jeder mittelfristigen Personalplanung ist es Aufgabe des Arbeitgebers, bereits schon jetzt die erheblichen Auswirkungen im Auge zu haben, die sich durch die veränderte demografische Entwicklung ergeben. Dies bedeutet nichts anderes als: Für die Jahrgänge, die aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden, stehen als Nachfolger immer kleinere Jahrgänge zur Verfügung, die neu ins Erwerbsleben eintreten und die alten ersetzen können.
Um im Wettbewerb jedoch bestehen zu können, darf eines nicht vergessen werden: Gerade qualifizierte Arbeitnehmer sind das Kapital eines Unternehmens. Und gerade dieses Kapital wird in Zukunft immer knapper. Zudem wird es auch nicht mehr im gleichen Maße wie in der Vergangenheit durch Generationswechsel gesichert. Teilrentenregelung geht aber in den meisten Fällen mit einer Teilzeitarbeit einher. Und genau aus diesem Grund kann sich dieses Modell für den Arbeitgeber nur als hilfreich und vorteilhaft erweisen.
Insgesamt sollte der sanfte Übergang in den Ruhestand nicht nur aus arbeitsmarktpolitischer Sicht, sondern vielmehr auch vom medizinischen Standpunkt aus betrachtet werden. Wer allzu schnell von Voll- auf Nullarbeit umstellt, erlebt häufig einen Pensions-Schock. Denn wer jahrzehntelang unter hohem persönlichem Einsatz gearbeitet hat, kann nicht von heute auf morgen sein Leben umstellen. Und genau aus diesem Grund wurde mit dem Modell der Teilrente eine neue Möglichkeit für Versicherte geschaffen, gleitend aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Allerdings müssen hierzu einige Bedingungen erfüllt sein.
Teilrente kann derjenige beantragen, der die Voraussetzungen für den Bezug der Altersvollrente vorweisen kann. Hierzu gehört neben der Wartezeit auch das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (in der Regel das 60. oder 63. Lebensjahr). Arbeitnehmer, die diese Voraussetzungen dafür erfüllen, können gleichzeitig eine Rente beziehen und arbeiten (bspw. 50/50). Damit schließen sich also Arbeit und Teilrente nicht aus. Durchaus möglich ist aber auch, eine Teilrente zu beziehen und überhaupt nicht mehr zu arbeiten.
Beim Anspruch auf Teilrente kann der Arbeitnehmer zwischen verschiedenen Arten wählen: nämlich zwischen einem Drittel, der Hälfte oder zwei Drittel der individuellen Altersrente. Bei Anspruch auf Alters-Vollrente in Höhe von monatlich 1.500 Euro beträgt die Höhe der Teilrente dann entweder 500, 750 oder 1.000 Euro monatlich. Es hängt also stets von der individuellen Lebenssituation ab, welchen Teil der Alters-Vollrente ein Arbeitnehmer für sich in Anspruch nimmt. Wer sich also leisten kann, nur zur Hälfte zu arbeiten und zur Hälfte eine Teilrente zu beziehen, der hat dazu die Möglichkeit. Allerdings fällt - je nachdem, welche Art gewählt wird -, auch der erlaubte Hinzuverdienst aus. Denn dieser ist stets unterschiedlich hoch. Hierbei spielt allerdings die Arbeitszeit selbst keine entscheidende Rolle. Im Klartext: Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitszeit nicht auf die Hälfte begrenzen, wenn sie zur Hälfte eine Teilrente beziehen wollen. Sie haben vielmehr die Möglichkeit, auch eine höhere Stundenzahl zu arbeiten. Entscheidend ist vielmehr, wie viel ein Arbeitnehmer hinzuverdient.
Arbeitnehmer müssen also von daher ausschließlich auf ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze achten und diese auch einhalten. Dann ist sogar ein Wechsel zwischen den verschiedenen Teilrenten-Arten möglich. Dies wiederum bedeutet für den Arbeitnehmer: Er kann zunächst einmal mit der Ein-Drittel-Rente beginnen und dann anschließend in zwei Schritten seinen Arbeitsanteil und damit auch sein Einkommen reduzieren. Dabei kann er gleichzeitig auch seine Teilrente, die er in Anspruch nimmt, erhöhen. Hierbei unterliegt das Einkommen aus der Teilbe-schäftigung immer der weiteren Versicherungspflicht, denn aus dem Einkommen muss der Arbeitnehmer weiter Beiträge an die Rentenversicherung abführen. Durch diese Beitragszeiten wird allerdings auch die spätere Alters-Vollrente weiter erhöht.
Der Nachteil an diesem Modell: Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz, wenn sie in Teilrente gehen wollen. Allerdings steht jedem das Recht zu, von seinem Arbeitgeber zu verlangen, dass die Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung erörtert werden. In diesem Falle ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, zu den Vorschlägen des Arbeitnehmers Stellung zu beziehen. Lässt sich der "alte" Arbeitgeber nicht darauf ein, darf der Arbeitnehmer auch bei einem anderen Arbeitgeber einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Durch die Einführung der Teilrente wird also der Weg für eine individuelle Lebensplanung eröffnet. Zudem kann gleichzeitig die abnehmende Zahl von Arbeitsplätzen in Zukunft auf mehr Menschen verteilt werden. Der Vorteil: Junge Familienväter können sich bspw. mit einem Drittel weniger Arbeitszeit eine Zeitlang der Erziehung ihrer Kinder widmen und ältere Arbeitnehmer können - zur selben Zeit - ihre Zwei-Drittel-Teilrente beziehen. Dadurch stehen sie immer noch zu einem Drittel ihrem Unternehmen zur Verfügung, der Rest ist wohlverdiente Freizeit.
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Autor: insurance1 agency | 23.11.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge

