Arbeitslosengeld I als Alternative
Wer sich heute bereits in der Abschlussphase seiner Altersteilzeit befindet, hat die Entscheidung hierfür bereits vor etlichen Jahren getroffen. In einer solchen Zwischenzeit kann viel passieren, es kann bspw. zu Rentenkürzungen kommen etc. Daher werden sich viele Betroffene nach dem Ende ihrer Altersteilzeit erst einmal dafür entscheiden, noch keine Altersrente zu beantragen. Für diejenigen gibt es nunmehr die Möglichkeit, sich nach der Altersteilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. In diesem Falle tritt die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I“ ein, da Personen innerhalb ihrer Altersteilzeit grundsätzlich arbeitslosenversichert sind. Ein Anspruch besteht für 58-jährige und ältere bis zu 24 Monaten. In allen anderen Fällen wird ALG I so lange bezahlt, bis der Bezieher einen Anspruch auf seine reguläre Altersrente (derzeit mit 65 Jahren) erwirbt. Ab 2012 steigt entsprechend der Regelaltersgrenzenerhöhung für die Rente auch die Altersgrenze für das ALG I.
ALG I bemisst sich der Höhe nach dem versicherungspflichtigen Bruttoeinkommen, das während der Altersteilzeit erzielt wurde. Maßgebend ist somit stets der Verdienst innerhalb der Teilzeitbeschäftigung – allerdings ohne Aufstockungsbetrag. In diesem Zusammenhang sollte beim Abschluss eines Altersteilzeitvertrages auch auf die Sperrzeit geachtet werden. Diese kann nämlich umgangen werden, wenn das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst wird. Aber Achtung: Dies darf keinesfalls kurzfristig geschehen, sondern muss vielmehr zu einem Zeitpunkt passieren, an dem noch ein Anspruch auf ein (vorgezogenes) Altersruhegeld besteht.
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Autor: insurance1 agency | 25.11.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge

