Neue Chancen für den Vorruhestand: Flexi II
Am 1. Juli 2009 traten verbesserte Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ("Flexi II") in Kraft. Sie eröffnen zum einen die Möglichkeit der Übertragung von Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dadurch wird die Portabilität von Wertguthaben entscheidend verbessert und in diesen Fällen müssen Wertguthaben nicht mehr etwa bei Verlust des Arbeitsplatzes aufgelöst werden. Zum anderen wird die Bundesregierung verpflichtet, zum 31. März 2012 vorzulegen, mit dem die Auswirkungen des Gesetzes "Flexi II" evaluiert werden sollen. Durch die neue Gesetzgebung haben Zeitwertkonten zwar an Attraktivität und Verbreitung gewonnen, aber vielen Arbeitnehmern sind die Vorteile von Zeitwertkonten immer noch unklar. Dabei ist das Prinzip der Zeitwertkonten sehr einfach: Der Mitarbeiter vereinbart mit seinem Unternehmen, dass ein Teil der Vergütung nicht ausgezahlt wird - zum Beispiel Überstunden, Bonus, Tantieme. Stattdessen wird der Betrag brutto - das heißt ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben - in ein Zeitwertkonto eingezahlt.
Aus diesem aufgebauten Wertguthaben entsteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber, die nach vereinbarten Regeln in Anspruch genommen werden kann. Bei dieser Auszahlung sind dann Steuern und Sozialabgaben fällig. Anschließend kehrt der Arbeitnehmer in sein reguläres Arbeitsverhältnis zurück oder bei Nutzung des Zeitwertkontos für den vorzeitigen Ruhestand in die Rentenphase. Beim Wechsel des Arbeitgebers kann das Zeitwertkonto aufgelöst werden. Eine sinnvolle Alternative ist aber die Mitnahme zum neuen Arbeitgeber. Der Mitarbeiter hat ähnlich wie in der bAV einen Rechtsanspruch auf Mitnahme, wenn der neue Arbeitgeber für ihn ein Zeitwertkonto einrichtet. Eine weitere Alternative ist die Übertragung des Zeitwertkontos auf die Deutsche Rentenversicherung Bund, die dann als Quasi-Arbeitgeber fungiert. Eine Übertragung der Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund ist möglich, wenn das Wertguthaben einschließlich des Gesamtsozialversicherungsbei-trages einen Betrag in Höhe des Sechsfachen der monatlichen Bezugsgröße (2009: 15.120 West und 12.810 Ost) übersteigt.
Flexible Arbeitszeitregelungen sind Kennzeichen unserer modernen Arbeitswelt und für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber unverzichtbar. Immer mehr Beschäftigte lassen sich das angesparte Arbeitsengelt in längeren Freistellungsphasen auszahlen. Der Zweck eines Zeitwertkontos ist die Finanzierung einer längerfristigen bezahlten Freistellung bei fortlaufendem Arbeitsverhältnis und Sozialversicherungsschutz. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist dabei ein wichtiges Instrument. Die sicherlich größte Relevanz haben Zeitwertkonten für die Finanzierung eines Vorruhestandes in Form einer vollständigen oder teilweisen Freistellung vor dem Erreichen der Rentenaltersgrenze. Damit kann ein Beschäftigter beispielsweise die bei seinem Arbeitgeber beantragte Pflegezeit finanziell mit dem Wertguthaben überbrücken, da sein Lohn oder Gehalt in dieser Zeit meist entfällt.
Lebensarbeitszeitkonten sind daher nicht nur geeignet, eine Reihe von unternehmerischen Problemen zu lösen. Sie dienen mitunter auch körperlich hart arbeitenden Menschen als angemessenes Ausstiegsmodell. Zudem kann ein Unternehmen auch denjenigen Mitarbeitern attraktive Konditionen bieten, die noch weit vom Termin des Ausscheidens entfernt sind. Lebensarbeitszeitkonten lassen sich bspw. ideal in Führungskräftemodelle integrieren. Und sie stellen ebenso ein attraktives Modell für Investivlohn als auch von Auszahlungen von Aktienoptionsplänen dar. In Bezug auf den zunehmenden Fachkräftemangel dienen Zeitwertkonten als ein willkommenes Instrument zur Mitarbeitergewinnung ebenso wie zur Mitarbeiterbindung. Das Ausweiten der Arbeitszeitflexibilisierung führt zugleich zu einer deutlich verbesserten Produktivität und ermöglicht im Umkehrschluss ein altersgerechtes Arbeiten.
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Autor: insurance1 agency | 27.11.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge

