Die Einführung von Arbeitszeit- bzw. Zeitwertkonten

Die Alterssicherung wird künftig nur noch bei lediglich 43 Prozent des letzten Einkommens liegen. Die restlichen 57 Prozent müssen hingegen von den Arbeitnehmern aus eigener Tasche finanziert werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch das Renteneintrittsalter auf das 67. Lebensjahr vorverlagert wird. Wer allerdings in Zukunft privat für seine Alterssicherung vorsorgt, ist dabei auch einigen Unsicherheiten ausgeliefert: Kein Mensch weiß nämlich, wie sein Gesundheitszustand kurz vor dem Erreichen der Altersgrenze sein wird. Der Bürger steht daher in der Notwendigkeit, einerseits Kapital und andererseits Arbeitszeit anzusparen (sog. Arbeitszeitkonten). Die künftige Rente baut also entsprechend auf immaterielle Lohnbestandteile auf: nämlich Entgeltumwandlung und Arbeitszeitkonten.

Das Problem liegt nämlich im gleitenden Übergang – d.h. vom Beschäftigungsverhältnis in den gesetzlichen Ruhestand, da insbesondere zwischen dem 55. und dem 65. Lebensjahr die Wahrscheinlichkeit einer Arbeitslosigkeit steil nach oben steigt. Dadurch wäre ein sozialer Abstieg von heute auf morgen vorprogrammiert – ein kurzer Weg vom Arbeitslosengeld II zu Hartz IV. Lebensarbeitszeit-Konten hingegen bieten eine hervorragende Möglichkeit des gleitenden Übergangs, denn Ziel des Lebensarbeitszeitmodells ist die flexible Gestaltung der Lebensarbeitszeit vor Beendigung des aktiven Berufslebens. Dabei darf Lebensarbeitszeit nicht mit Gleitzeit gleichgesetzt werden. Gleitzeitkonten tragen lediglich einem minimalen Ansparen von Arbeitsstunden bei, der danach als Freizeitausgleich gewährt wird. Lebensarbeitszeitkonten stellen hingegen Geldwerte dar.

D.h. mit diesem einzigartigen Vorruhestands-Modell haben Mitarbeiter die Möglichkeit, sowohl Gehalts- bzw. Lohnbestandteile als auch in Geld bewertete Zeitguthaben (bspw. in Form von Überstunden) steuer- und sozialversicherungsfrei auf einem Geldwertkonto anzusparen. Auf diese Weise werden Vergütungsbestandteile (d.h. Teile des Bruttogehaltes, Provisionen, Boni etc.) in die Zukunft verschoben. Ein Gestaltungsmodell, das auch leitende Mitarbeiter und geschäftsführende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nutzen sollten. Die Arbeitsfreistellung selbst wird durch eine betriebliche Vereinbarung definiert und kann sich entsprechend in Vorruhestand, Teilzeitarbeit, Erziehungsurlaub, Bildungsurlaub oder Sabbatical gliedern. Gleiches geschieht bei einer sog. Gehaltsumwandlungs-Vereinbarung: Hierbei wird zwischen Mitarbeiter und Unternehmen neben der Höhe auch der Zeitpunkt der Gehaltsbestandteile vereinbart, die auf das Lebensarbeitszeitkonto eingezahlt werden sollen.

Dank der zeitlich verzögerten Versteuerung unterliegt in der Regel ein geringerer Anteil des Gehalts den oberen Steuerprogressionsstufen, was wiederum die Steuerlast senkt. Zudem erwirtschaftet die gesamte Summe eine Rendite, weil der Fiskus erst nach der Geldanlage zugreift. Dank des Zinseszinseffektes ist die Verschiebung der Steuerlast, die heute höhere Einzahlungen ermöglicht, nicht zu unterschätzen. Die Ausschüttung im Alter funktioniert dann so: Der Sparer bekommt monatlich Geld von seinem Konto – jeweils in Höhe eines normalerweise fällig gewordenen Gehalts. Beginnt das gesetzliche Rentenalter mit 65 Jahren, kann ein Arbeitnehmer schon einige Jahre früher aufhören zu arbeiten, wenn er die Summe der entsprechenden Gehälter auf seinem Konto hat. Natürlich ohne Abschläge bei der gesetzlichen Rente!

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Autor: insurance1 agency | 28.11.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge

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