Wachstumsbeschleunigungsgesetz kommt
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums ( Wachstumsbeschleunigungsgesetz ) zugestimmt.
Das Gesetz bringt ab dem kommenden Jahr steuerliche Entlastungen, insbesondere für Familien, mit sich. Ab 2010 steigt der jährliche Kinderfreibetrag von derzeit 6.024 EUR auf 7.008 EUR, das Kindergeld erhöht sich um je 20 EUR monatlich. Damit werden für das erste und zweite Kind 184 EUR (statt bisher 164 EUR), für das dritte Kind 190 EUR (statt bisher 170 EUR) und ab dem vierten Kind 215 EUR (statt bisher 195 EUR) pro Monat gezahlt.
Für Erben der Steuerklasse II (z.B. Geschwister, Nichten und Neffen) wird ein neuer Steuertarif von 15 bis 43 Prozent eingeführt, der die Erbschaftsteuerbelastung reduziert (bisher gilt ein Tarif von 30 bis 50 Prozent). Ferner sieht das Gesetz Erleichterungen für die Unternehmensnachfolge vor (beispielsweise Reduzierung der Mindestlohnsumme und Lohnsummenfrist, um die sog. Regelverschonung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ungekürzt zu erhalten).
Zudem wird der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe von derzeit neunzehn auf sieben Prozent gesenkt.
Die Verabschiedung des Gesetzes war bis zuletzt offen, da die Finanzierung der Steuervergünstigungen, welche Mindereinnahmen i.H.v. insgesamt rund 8,5 Milliarden EUR pro Jahr (Berechnungszeitraum 2010 bis 2014) mit sich bringen, nicht geklärt war. Insbesondere Schleswig-Holstein und das Saarland forderten vom Bund einen finanziellen Ausgleich für die Steuerausfälle der Länder, die dem Gesetzentwurf zufolge insgesamt mit rund 2,3 Milliarden EUR/Jahr zu beziffern sind. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 18.12.2009 | 0 Kommentare | Rubrik: Steuern

