Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen für "Mailing-Aktionen"
Leistungen, die im Zusammenhang mit einer sog. Mailing-Aktion erbracht werden, sind Bestandteil einer einheitlichen Leistung und unterliegen insgesamt dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz (BFH, Urteil vom 15.10.2009 - XI R 52/06).
Die Klägerin, eine im Inland ansässige GmbH, erbrachte Leistungen an gemeinnützige Organisationen in Italien. Bei diesen Leistungen handelte es sich um sog. Mailings an potentielle Spender zum Zwecke der Information und des Spendensammelns. Die Leistungen bestanden in der Planung, Herstellung und Distribution von Serienbriefen. Streitig war die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Leistungen. Die Klägerin war der Auffassung, es handele sich im Wesentlichen nur um die Lieferung von Informationsschriften.
Der BFH entschied, dass die zu einer Mailing-Aktion gehörenden einzelnen Leistungen der Klägerin jeweils als eine einheitliche Leistung zu beurteilen seien, und dass es sich bei dieser Leistung um eine sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9 Umsatzsteuergesetz (UStG) handele. Da die Dienstleistungen nach der einschlägigen Regelung im Umsatzsteuergesetz von dem Ort ausgeführt wurden, von dem aus die Klägerin ihr Unternehmen betrieben hat, lag deren Leistungsort im Inland. Das hatte zur Folge, dass die Leistungen im Inland steuerbar und steuerpflichtig waren. In der Konsequenz waren die Leistungen nach Ansicht der Richter damit auch nach dem Regelsteuersatz und nicht nach dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Druckerzeugnisse zu besteuern. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 11.01.2010 | 0 Kommentare | Rubrik: Steuern

