Vorruhestand auch in 2010 weiter möglich

Jeder Arbeitnehmer zwischen 55 und 64 Jahren hat auch weiterhin die Möglichkeit, die neue Altersteilzeit zu nutzen. Lediglich die Förderung durch den Arbeitgeber entfällt in einigen Fällen. Wer mindestens 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, besitzt mit dem 65. Lebensjahr den vollen Rentenanspruch. Kindererziehungszeiten werden mit angerechnet, damit Frauen nicht benachteiligt werden. Dieser Rentenanspruch kann aber nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden. Auch für die Witwen- und Witwerrente wurde die Altersgrenze angehoben von 45 Jahre vor der Rentenreform auf nun 47 Jahre.

Die Abschläge

Arbeitnehmer/innen die vorzeitig in Rente gehen möchten, müssen massive Abschläge in Kauf nehmen. Wer mit 63 Jahren in die Rente gehen möchte muss mit Abschläge in Höhe von 14,4 Prozent rechnen.

Etwaige Erwerbsminderung

Bei der Erwerbsminderungsrente wurde die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente von heute 63 auf 65 Jahre angehoben. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Bis 2023 können Versicherte mit verminderter Erwerbsfähigkeit, die mindestens 35 Jahre Beiträge gezahlt haben, weiterhin abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen. Nach 2023 gilt dies nur noch für Arbeitnehmer/innen mit verminderter Erwerbsfähigkeit, die 40 Jahre Geld in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Für Schwerbehinderte

Die Rentenreform trifft auch schwerbehinderte Arbeitnehmer/innen, hier wird die Altersgrenze von 63 auf 65 Jahre angehoben. Auch der vorzeitige Ruhestand kann jetzt erst mit 62 Jahren statt wie bisher mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden. Wer dennoch mit 62 Jahren vorzeitig in den Ruhestand geht, muss aktuell auf 10,8 Prozent seiner Altersbezüge verzichten. In allen anderen Fällen können Schwerbehinderte bis 2011 noch mit 60 in den Ruhestand gehen, nachdem sie mindestens 35 Jahre Einzahlungen vorgenommen haben und einen Behindertengrad von mindestens 50% vorweisen können.

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Autor: insurance1 agency | 01.02.2010 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge

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