Versicherungen für Existenzgründer: Existenzgründung: Auf den richtigen Versicherungsschutz kommt es an
Existenzgründer müssen bei Ihrem Schritt in die Selbstständigkeit vieles beachten: vom Gründungskonzept über die Finanzierung bis hin zur Mitarbeitergewinnung ist ein Kampf an vielen Fronten zu führen. Mindestens ebenso wichtig ist auch die Wahl des richtigen Versicherungsschutzes für die Risiken durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Was Existenzgründer hierbei beachten sollten, erfahren Sie im Folgenden.
Soziale Absicherung
Selbstständige Unternehmer sollten immer ihre eigene Gesundheit im Blick haben und entsprechende Risiken durch Versicherungspolicen absichern. Wichtig ist dabei zunächst die Wahl des richtigen Krankenversicherungsschutzes. Selbstständig Erwerbstätige unterliegen grundsätzlich nicht der Krankenversicherungspflicht. Sie können sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern - dies geht jedoch nur, wenn sie vor dem Eintritt in die Selbstständigkeit Mitglied der GKV waren und den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht stellen. Voraussetzung ist ebenfalls, dass sie in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate in der GKV versichert gewesen sind. Ansonsten bleibt nur der Abschluss einer privaten Krankenversicherung.
Neben dem reinen Krankenversicherungsschutz sollten Existenzgründer auch im Auge behalten, dass mit dem Krankheitsfall regelmäßig auch ein Verdienstausfall einhergeht. Hier hilft eine Kranken(tage)geldversicherung. Freiwillig GKV-Versicherte haben dabei die Wahl, ob sie einen Versicherungsschutz mit oder ohne Krankengeldanspruch abschließen möchten. Im zweiten Fall können sie bei ihrem GKV-Versicherer einen Wahltarif "Krankengeld" hinzubuchen. Private krankenversicherte Selbstständige sollten bei ihrem Versicherer eine entsprechende Krankentagegeldversicherung abschließen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Risiko der Berufsunfähigkeit. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen, Beschwerden des Herz-Kreislaufsystems sowie Krebsleiden. Es kann also letztlich jeden treffen, unabhängig davon, ob die eigene Tätigkeit eher körperlich oder geistig fordernd ist. Da selbstständige Unternehmer in der Regel keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu erwarten haben, ist die Absicherung einer etwaigen Berufsunfähigkeit als individuelle Existenzvorsorge für sie besonders wichtig.
Infolge des genannten Fehlens von Leistungsansprüchen aus der GRV sollten Existenzgründer auch sonstige Maßnahmen für ihre Absicherung im Alter treffen - etwa durch den Abschluss einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung. Auch der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll. Zwar gibt es in Deutschland eine obligatorische Pflegepflichtversicherung für alle in der GKV oder PKV Krankenversicherten, diese bietet aber lediglich einen Grundschutz und reicht letztlich nicht aus, die im Pflegefall entstehenden Kosten vollständig abzudecken.
Betriebliche Absicherung
Bei der Frage nach der richtigen betrieblichen Absicherung kommt es natürlich sehr auf die Art des Unternehmens im Einzelfall an. Generell sollten selbstständige Unternehmer sich jedoch durch verschiedene Haftpflichtversicherungen gegen Schäden, die durch mangelnde Qualifikation von Mitarbeitern oder Fahrlässigkeit entstehen, absichern - die wichtigste Versicherung dürfte insoweit die Berufs- und Betriebshaftpflicht sein. Auch eine Absicherung gegen Schäden durch Ereignisse wie Feuer, Sturm und Wasser kann im Einzelfall sinnvoll oder gar dringend erforderlich sein.
Existenzgründer sollten sich zudem Gedanken über den Abschluss einer sogenannten Betriebsunterbrechungsversicherung machen. Diese deckt Vermögensschäden ab, die aufgrund einer zufälligen und ungewollten Betriebsunterbrechung entstehen. Versichert durch diese Versicherungsform sind der Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten (Löhne und Gehälter, Zinsen, Mieten usw.).
Selbstverständlich haben Existenzgründer gerade in der ersten Zeit ihrer Selbstständigkeit in der Regel häufig ein recht knappes Budget. Ihnen fehlen daher schlicht die finanziellen Möglichkeiten, sich gegen alle denkbaren Arten von beruflichen wie privaten Risiken durch Versicherungspolicen abzusichern. Wenn sich der finanzielle Spielraum über die Dauer der selbstständigen Tätigkeit verbessert, sollten Unternehmer gegebenenfalls auch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, einer Betriebskostenversicherung (diese übernimmt die laufenden Betriebskosten bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit des Selbstständigen) sowie einer Arbeitsausfallversicherung in Erwägung ziehen. Letztgenannte Versicherung übernimmt die Lohnkosten für erkrankte Mitarbeiter für die ersten 42 Tage der Arbeitsunfähigkeit, also bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Lohnfortzahlungspflicht erlischt. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 15.03.2010 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

